2B Secure erhält Akkreditierung als Prüfstelle für Datenschutz
Rubrik: Nachrichten2B Advice GmbH -Öffentlichkeitsarbeit-
Das unabhängige Landesdatenschutzzentrum für Datenschutz (ULD) erteilt der 2B Advice GmbH für die Prüfstelle 2B Secure die Anerkennung als sachverständige Prüfstelle für Datenschutz.
Bonn, 30.01.2006 - Die Prüfstelle 2B Secure ist auf Grund der Anerkennung berechtigt, bei ihrer gutachterlichen Tätigkeit die Bezeichnung „Beim unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein anerkannte sachverständige Prüfstelle für IT-Produkte (rechtlich)“ zu führen. Die Anerkennung beim ULD hat den Zweck, den am Erwerb des Gütesiegels interessierten Herstellern und Vertriebsfirmen besonders sachkundige und persönliche geeignete Sachverständige sowie besonders sachkundige Prüfstellen zur Durchführung der Produktbegutachtung zur Verfügung zu stellen.
Eine Anerkennung als sachverständige Prüfstelle erfolgt nur, wenn die erforderliche Fachkunde, Zuverlässigkeit und Unabhängigkeit nachgewiesen wurde. Über die Anerkennung entscheidet das ULD nach Auswertung der eingereichten Unterlagen. Zur Überprüfung der Fachkunde kann das ULD sich vom Prüfstellenleiter Arbeitsproben vorlegen lassen, die Prüfstellenleitung zu einem Fachgespräch laden und weitere Erkenntnisquellen nutzen.
Die 2B Advice GmbH ist durch die Anerkennung in der Lage, die Durchführung von Audits und Erstattung von Gutachten im Rahmen des Verfahrens zur Erlangung des Gütesiegels für IT-Produkte des Unabhängigen Landesdatenschutzzentrums ULD durchzuführen.
Der Leiter der Prüfstelle, Marcus Belke, bereits seit 2004 anerkannter Sachverständiger beim Unabhängigen Landesdatenschutzzentrum: „Insbesondere große internationale Softwarehäuser zeigen großes Interesse an einem deutschen Datenschutzgütesiegel. Diese Tatsache spricht für den hohen Standard und die weltweite Anerkennung der deutschen Datenschutzrichtlinien“. Ein Gütesiegel bringt dem Hersteller bzw. der Vertriebsfirma des IT-Produktes entscheidende Vorteile beim Marketing des Produktes in der öffentlichen Verwaltung.
Nach dem im Jahr 2000 novellierten Landesdatenschutzgesetz sollen die Behörden des Landes Produkte, deren Vereinbarkeit mit den Vorschriften über den Datenschutz und die Datensicherheit durch Erteilung eines Gütesiegels bestätigt wurde, vorrangig einsetzen. Nur wenn zwingende Gründe dies erfordern, dürfen Behörden an Stelle des zertifizierten Produktes ein anderes einsetzen.
Die Auszeichnung mit dem Gütesiegel führt auch nach den Vorschriften des Vergaberechts zu einer vorrangigen Beschaffung des Produktes. Nach diesen Regelungen ist der Zuschlag jeweils für das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen. Die Wirtschaftlichkeit eines Angebotes bestimmt sich nicht allein durch dessen Kosten. Das wirtschaftlichste Angebot ist vielmehr dasjenige, bei dem das günstigste Verhältnis zwischen der gewünschten Leistung und dem angebotenen Preis erzielt wird. Zu der gewünschten Leistung gehört aufgrund der Verpflichtung im LDSG auch die durch das Gütesiegel bestätigte Vereinbarkeit des Produktes. Öffentliche Stellen sind grundsätzlich verpflichtet, zertifizierte Produkte bevorzugt einzusetzen.
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2B Advice GmbH
Die 2B Advice GmbH ist ein Dienstleister und Lösungsanbieter für Datenschutz und elektronische Signatur. Zu den Kunden zählen neben mittleständischen Unternehmen auch internationale tätige deutsche und ausländische Konzerne. Das 2003 gegründete Unternehmen bietet unter der eingetragenen Marke 2B Secure Lösungen zum Datenschutzmanagement, Datenschutzberatung, Audits nach ISO Standards genauso an, wie die Erstellung von Gutachten zu Produkten und Dienstleistungen für die Zertifizierung. Mit der Ausbildung zum ISO zertifizierten IT-Security Koordinator Datenschutz gemäß DIN/ISO 17024 bildet das Unternehmen Datenschutzbeauftragte aus, die neben den ISO Referenzprozessen die praktische Methodik des Datenschutzmanagment in ihrem Unternehmen erlernen.
Weitere Informationen:
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Erstellt von 2B Advice GmbH
Erstelldatum 27.01.2006 17:37:00

