Meldungen

Wir informieren Sie zu neuen Urteilen, Nachrichten zum Datenschutz sowie Produktänderungen.

Links

Eine Linkliste mit weiteren Informationen zum Thema Datenschutz steht Ihnen hier zur Verfügung.

Newsletter

Registrieren Sie sich für unser Datenschutzforum und oder unseren Datenschutznewsletter.
8.10.08

D:Referentenentwurf zu neuen Datenschutzgesetzen angekündigt.

Rubrik: Gesetz, Nachrichten, § 4d BDSG Meldepflicht
Oliver Gönner

Neue Vorfälle beim Datenmissbrauch haben die Bundesregierung veranlasst, erweiterte gesetzliche Regelungen zu formulieren. Hierzu gehören die Abschaffung des Listenprivilegs, das Kopplungsverbot, neue Bußgeldtatbestände und die Möglichkeit der Gewinnabschöpfung bei Datenmissbrauch.

Nach aktueller Meldung des Bundestags (16/10444) auf eine Kleine Anfrage wird ein Referentenentwurf zur Änderung des Datenschutzrechts ausgearbeitet, in dem das sogenannte Listenprivileg der werbenden Wirtschaft aus § 28 Abs. III Nr. 3 BDSG abgeschafft werden soll. Hiernach ist es Unternehmen zurzeit noch möglich zum Zwecke der Werbung, Markt- und Meinungsforschung Listen mit Daten über Personen an andere Unternehmen weiterzugeben. Die Listen können derzeit Angaben über die Zugehörigkeit zu einer Personengruppe, Berufs-, Branchen- oder Geschäftsbezeichnungen, Name, Titel, akademischer Grad, Anschrift und Geburtsjahr enthalten. Diese sogenannte listenmäßige Datenweitergabe ist nur dann unzulässig, wenn kein Grund zu der Annahme besteht, dass der Betroffene ein schutzwürdiges Interesse an dem Ausschluss der Übermittlung oder Nutzung hat.

Zudem soll ein gesetzliches Kopplungsverbot formuliert werden, das marktbeherrschenden Unternehmen verbietet, Leistungen an die Preisgabe von personenbezogenen Daten zu knüpfen. Eine Ausnahme vom Kopplungsverbot soll nur gegeben sein, wenn die Preisgabe der Daten für die Abwicklung eines Vertrages mit der betroffenen Person zwingend erforderlich ist.

Als weitere Abschreckungsstufe sollen sowohl neue Bußgeldtatbestände als auch die Möglichkeit zur Abschöpfung von Gewinnen in das Gesetz aufgenommen werden.

Die hier geplanten Gesetzesvorhaben bedeuten eine deutliche Erschwerung der Tätigkeiten im Geschäftsfeld der werbenden Wirtschaft. Es stellt sich die Frage, ob mit der Streichung des Listenprivilegs wirklich das Hauptproblem der letzten Datenschutzskandale bekämpft werden kann. Gerade der Adresshandel, für den das Listenprivileg eine wesentliche Rolle spielt, unterlieg gemäß § 4d BDSG einer Pflicht zur Meldung der Datenverarbeitungsverfahren an die zuständige Aufsichtsbehörde. Das weitaus größere Problem besteht in einer unkontrollierten Weitergabe von Daten, die gegen das schon heute geltende Recht verstößt. Diese rechtswidrigen Vorgehensweisen wird auch eine neue gesetzliche Regelung nicht eindämmen können. Genauso ist die Erhöhung der Bußgeldtatbestände kein geeignetes Mittel die Einhaltung des Datenschutzes sicherzustellen. Auch heute sind die möglichen Bußgelder bereits ausreichend hoch. Der gesetzliche Rahmen wird in vielen Fällen allerdings von der Aufsichtsbehörde nicht ausgeschöpft.  

Anders sieht es mit der Möglichkeit der Gewinnabschöpfung bei Datenschutzverstößen aus. Durch das aus dem Wettbewerbsrecht schon lange bekannte Instrument verlieren die Unternehmen, die vorsätzlich Datenschutzverstöße begehen, ihren durch den Verstoß gewonnenen Vorsprung.

Jetzt bookmarken:ask.comlive.comMister WongLinkaARENA
"2B Advice hat uns durch ausgezeichnete Beratung überzeugt. Daher haben wir Sie ebenfalls als externe Datenschutzbeauftragte bestellt um eine rundum professionelle Betreuung sicher zu stellen."
Pia Schlei Manager HR Germany, Scanda, SEE, Automotive
Chep

Mehr Informationen:







CAPTCHA Bild zum Spamschutz
Wenn Sie das Wort nicht lesen können, bitte hier klicken.

Impressum | Datenschutz