D:Führende Prüfstellen für Datenschutz stellen Konzept für ein Bundesdatenschutzaudit vor.
Rubrik: NachrichtenMarcus Belke, 2B Advice-the privacy benchmark
Seit 2001 ist das Bundesdatenschutzauditgesetz in § 9a Bundesdatenschutzgesetz in Aussicht gestellt. Seit Oktober 2007 gibt es einen ersten Entwurf eines solchen Auditgesetzes. Seitdem hat es viele theoretischen Diskussionen gegeben, wie das Bundesdatenschutzaudit organisiert werden soll. TÜV Informationstechnik GmbH und 2B Advice GmbH haben als Prüflabore in den vergangenen Jahren bereits viel Erfahrung mit sehr komplexen Datenschutzaudits für Produkte und für Verfahren sammeln können. Diese Erfahrung, wie man die Wirtschaft reizt, solche Audits durchzuführen, wie man solche Projekte in der Wirtschaft akquiriert, welche praktischen Anforderungen erfüllt sein müssen und wie solche Audits effizient gestaltet werden können, sind Anlass für die Ausarbeitung. Daraus wurde ein Schema auf Basis von nationalen und internationalen Standards entwickelt, dessen Umsetzung Garant für den Erfolg eines solchen Gesetzes für den Datenschutz sein wird.
- Dateien:
Bundesdatenschutzaudit_06102008.pdf207 K
