D:Gesetzgebung zum Datenschutz wird verschärft und ein freiwilliges Bundesdatenschutzgütesiegel eingeführt.
Rubrik: NachrichtenM. Belke, 2B Advice GmbH - the privacy benchmark
Nach dem jetzt vorliegenden Gesetzesentwurf zur Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes wird das Datenschutzrecht in Deutschland verschärft („Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes und zur Regelung des Datenschutzaudits“). Der Entwurf der Bundesregierung sieht eine Reihe von Verschärfungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) vor und setzt damit auch die Beschlüsse des Datenschutzgipfels zur Einschränkung des Handels mit Kundendaten um. So werden die Hürden für die Weitergabe personenbezogener Daten durch erweiterte Zustimmungserfordernisse des Betroffenen erhöht. Daneben werden die Betroffenen-Rechte verbessert und die Stellung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten durch einen erweiterten Kündigungsschutz gestärkt. Vor allem aber wird es jetzt ernst mit dem seit 2001 im §9a BDSG vorgesehenen Bundesdatenschutzauditgesetz, das nun viele der Kritikpunkte, die dem Referententwurf aus dem September letzten Jahres folgten, berücksichtigt. Dieser Entwurf war von Datenschützern und Prüfstellen kritisiert worden, weil er für die Wirtschaft nicht attraktiv genug sei. Insbesondere sei durch den alten Entwurf keine Vergleichbarkeit der Ergebnisse und der Qualität gegeben, da es kein abgestuftes Verfahren gebe, dass dies sicherstelle. Nun sollen öffentlich bestellte, aber private „Kontrollstellen“ in einem freiwilligen Programm die Vergabe eines Datenschutzsiegels vornehmen und überwachen.
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