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28.11.08

D:Aufsichtsbehörden äußern sich zu digitalen Straßenansichten

Rubrik: Nachrichten
K. Schiefer - 2B Advice GmbH - the privacy benchmark

Digitale Straßenansichten werden bereits seit dem 01. August 2008 auch von deutschen Städten durch das U.S.-Unternehmen Google für dessen Dienst „Streetview“ angefertigt. Bisher sind zwar noch keine Bilder deutscher Straßen abrufbar, dennoch haben sich die Datenschutzaufsichtsbehörden im Rahmen ihres Treffens am 12. und 13. November in Wiesbaden mit dieser Thematik auseinandergesetzt. Sie kommen in ihrem Beschluss zu dem Ergebnis, dass derartige Bilder dann personenbezogene Daten darstellen, wenn die Gebäude- oder Grundstücksansichten über „Geokoordinaten eindeutig lokalisiert und damit einer Gebäudeadresse und dem Gebäudeeigentümer sowie den Bewohnern zugeordnet werden können“. Die Veröffentlichung dieser „georeferenziert und systematisch bereit gestellten Bilddaten“ ist nach Ansicht der Aufsichtsbehörden unzulässig, wenn darauf Gesichter, KFZ-Kennzeichen oder auch Hausnummern erkennbar sind. Diese gelte nicht, wenn die Gebäude bzw. Grundstücke so verschleiert dargestellt würden, dass individuelle Merkmale nicht erkennbar seien. Zusätzlich ist den Betroffenen nach Auffassung der Aufsichtsbehörden eine Möglichkeit einzuräumen, der Veröffentlichung der Bilder sowohl vor als auch nach dem Veröffentlichungszeitpunkt zu widersprechen und dadurch die Veröffentlichung von unverschleierten Bildern zu verhindern. Um einen möglichen Widerspruch schon vor Beginn der Erhebung erklären zu können, sollten die Aufnahmen einschließlich eines Hinweises auf die Widerspruchsmöglichkeit rechtzeitig vorher angekündigt werden. Für Unternehmen können durch solche Straßenansichten ganz neue Risiken entstehen. Die Aufnahmen ermöglichen es, Firmen auszuforschen, ohne dazu vor Ort sein zu müssen. Über das Internet können auf diese Weise nicht nur die Umgebung der Firma sowie der Zustand des Gebäudes und eventuell offener Lagerbereiche eingesehen sondern auch mögliche Sicherheitsmaßnahmen wie bspw. die Standorte der Überwachungskameras ausgespäht werden. Unternehmern ist daher zu raten, in Zukunft aufmerksam die Entwicklung solcher Dienste und zu beobachten, die darin gespeicherten Bilder auf Informationen über das eigene Unternehmen zu untersuchen, und bei Erkenntnissen über unerwünschte Offenlegungen möglichst rasch bei den Dienstleistern zu widersprechen.

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"Wir legen Wert auf geballte Fachkompetenz und schlanke Prozesse. Daher haben wir unseren externen Datenschutzbeauftragten bei 2B Advice bestellt. Dem Team von 2B Advice merkt man die fachliche aber auch technologische Expertise und die Erfahrung im professionellen Projektmanagement einfach an."
Jakob M. Hess CEO
Pfaff AQS

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