EU: Die Gruppe nach Art. 29 stellt Working Papers zu verbindlichen Unternehmensrichtlinien (BCR) vor.
Rubrik: NachrichtenM. Belke- 2B Advice GmbH - the privacy benchmark
Personenbezogene Daten dürfen innerhalb einer Unternehmensgruppe aus der EU in Drittländer übermittelt werden, wenn neben den allgemeinen Regeln verbindliche Unternehmensrichtlinien existieren und eingehalten werden. Damit Unternehmen wissen was geregelt werden muss, bzw. was die Anforderungen an diese Regelungen sind, hat die Art. 29 Working Group drei Unterlagen bereitgestellt, die Unternehmen bei der korrekten Umsetzung unterstützen sollen. Die Arbeitsdokumente 153 bis 155 enthalten eine Übersicht über die Bestandteile und Grundsätze verbindlicher unternehmensinterner Datenschutzregelungen (BCR), eine Beschreibung des Rahmens für verbindliche unternehmensinterne Datenschutzregelungen (BCR) sowie eine Sammlung häufig gestellter Fragen (FAQ). Die Gruppe/Datenschutzbehörden hat darin anhand ihrer Erfahrungen mit den Anträgen auf Genehmigung unternehmensinterner Datenschutzregelungen und den Anfragen zur Auslegung der Arbeitsdokumente WP 74 und WP 108 Antworten auf häufig gestellte Fragen zusammengestellt.
