D: Gesetzesentwurf zur Entschädigung von Firmen für Vorratsdatenspeicherung
Rubrik: NachrichtenO. Gönner - 2B Advice GmbH - the privacy benchmark
Der Rechtsausschuss des Bundestages hat am 03.12.2008 einen Gesetzesentwurf vorgelegt, nach dem Unternehmen bei Abfragen der Vorratsdatenspeicherung höhere Entschädigungen erhalten sollen. Unternehmen, die die Strafverfolgungsbehörden in der Ermittlung anhand von Vorratsdaten unterstützen, erhalten eine Entschädigung für Ihre Aufwände. Diese Entschädigung bemisst sich nach dem „Justizvergütungs- und – entschädigungsgesetz“.
Durch die in den letzten Jahren gestiegene Anzahl von Überwachungsmaßnahmen der Telekommunikation und von Auskunftsersuchen über Bestands-, Verkehrs- und Standortdaten werden die Unternehmen immer stärker in die Aufgabenwahrnehmung staatlicher Stellen eingebunden. Auf eine kleine Anfrage der FDP Fraktion wurde bekannt, dass im Zeitraum Mai bis Juli 2008 in 2200 Fällen Vorratsdaten durch Behörden abgerufen wurden. Die anfallenden Personalkosten werden zurzeit nur bis zu einer Höhe von 17 Euro je Stunde erstattet. Diese Entschädigungsgebühr soll, auch um Verwaltungsaufwand in den Unternehmen zu verringern, in eine Kostenpauschale für Auskünfte umgewandelt werden. Hierbei soll der üblicherweise anfallende Aufwand der Maßnahme zugrunde gelegt werden. Im Einzelnen werden vier verschiedene Großgruppen neu geregelt.
1. Auskünfte aus vorhandenem Datenmaterial mit einfachem Zugriff
2. Tätigkeiten als Ermittlungshelfer der Strafverfolgungsbehörden
3. Tätigkeiten außerhalb üblicher Arbeitszeiten
4. Aufschlag für Rückfragen und Übermittlungsprobleme
Diese neue Regelung entlastet die zur Vorratsdatenspeicherung verpflichteten Unternehmen von den anfallenden Kosten. Weiterhin ist zu erwarten, dass mit steigender Kostenlast auf Seiten der Behörden eine intensivere Prüfung der Notwendigkeit jeder einzelnen Maßnahme einhergeht.
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