UK: Verkehrsdatenspeicherung wird Pflicht
Rubrik: NachrichtenO. Gönner - 2B Advice GmbH - the privacy benchmark
Auch Großbritannien setzt die Anforderungen der EU-Richtlinie 2006/46/EG zur Vorratsdatenspeicherung zum 15. März 2009 um und verpflichtet alle Serviceprovider, die Verkehrsdaten aus der Email-, Telefon- und Internetkommunikation für ein Jahr zu speichern.
Mit dieser Forderung geht der Gesetzgeber in Großbritannien weiter als in Deutschland. Hier werden die Vorratsdaten lediglich für 6 Monate gespeichert und danach gelöscht.
Neben dieser weiterreichenden Umsetzung der Richtlinie plant nach Angaben des Guardian das "Home Secretary", als das für die Sicherheit des Landes zuständige Ministerium, eine "Superdatenbank" aufzubauen, in der alle Kommunikationsdaten gespeichert werden. Das Ministerium macht an dieser Stelle deutlich, dass lediglich die Verbindungsdaten gespeichert werden sollen und nicht die Inhalte der Kommunikation. Als Grund für die Notwendigkeit dieser Superdatenbank wird angeführt, dass die Möglichkeit des Zugriffs auf die Verbindungsdaten für eine effiziente Terrorverfolgung nicht ausreicht.
Ein weiterer Grund könnte darin zu sehen sein, dass die Behörden, die eine Anfrage an den Serviceprovider stellen, gegenwärtig eine Gebühr für jede Abfrage eines solchen Datensatzes zahlen müssen. Das Budget der einzelnen Dienststelle stellt hier ein Gegengewicht zu einer übermäßigen Verwendung der Daten dar.
Sollte eine Datenbank geschaffen werden, die unmittelbar durch Regierungsstellen betrieben wird, fallen solche Gebühren nicht mehr an, so dass ein weiteres regulierendes Zugriffshindernis wegfällt.
Für Unternehmen ist grundsätzlich zu beachten, dass bei der Kommunikation mit Teilnehmern aus Großbritannien die Verbindungsdaten ab dem 15. März 2009 für ein Jahr gespeichert werden. Das Entstehen einer Superdatenbank, die alle Kommunikationsinformationen enthält, ist ebenfalls im Auge zu behalten, da sich mit diesen Informationen jederzeit ein Personen oder Unternehmensprofil bilden lassen.
