EU: Suchmaschinenbetreiber im Datenschutz-Wettbewerb
Rubrik: NachrichtenK. Schiefer - 2B Advice GmbH - the privacy benchmark
Die Betreiber von Internetsuchmaschinen überbieten sich mit Versuchen, den von der EU und den nationalen Stellen geforderten Datenschutz als Alleinstellungsmerkmal im Wettbewerb mit ihren Konkurrenten zu verwenden.
Zu Beginn des Jahres 2008 forderte die EU die Betreiber von Internetsuchmaschinen auf, die Speicherdauer der über die Suchmaschinen erhobenen Daten auf maximal 6 Monate zu begrenzen. Diese Forderung wurde auch von der „Art. 29 Gruppe“, dem unabhängigen Beratungsgremium der EU in Fragen des Datenschutzes in ihrem Working paper 148 aufgestellt.
Die Betreiber der großen Suchmaschinen (Google, Yahoo und Microsoft) speichern bei einer Suchanfrage eine ganze Reihe von Informationen, darunter unter anderem den Suchbegriff, die IP-Adresse, die ID des Cookies (soweit der PC Cookies annimmt) und zusätzliche sitzungsübergreifende Identifikationsmerkmale.
Yahoo gab im Dezember 2008 bekannt, diese Daten im Regelfall nur noch für den Zeitraum von 90 Tagen speichern zu wollen. Nach diesen drei Monaten werde die IP-Adresse aus den gespeicherten Daten entfernt, um diese zu anonymisieren. In bestimmten Ausnahmefällen könnten die Daten auch für sechs Monate gespeichert werden, jedoch unter keinen Umständen länger.
Microsoft erklärte im selben Monat, eine Verkürzung der Speicherfrist auf sechs Monate auch kurzfristig umsetzen zu können. Wichtiger sei jedoch die vollständige Anonymisierung der Suchdaten, da bei anonymen Daten die Speicherdauer an Bedeutung verliere. Microsoft entfernt bereits jetzt die IP-Adresse und andere sitzungsübergreifende Identifikationsmerkmale aus den gespeicherten Daten. Microsoft fordert allerdings einen gemeinsamen Standard zum Umgang mit Suchdaten, der für alle Unternehmen gelten soll, um Wettbewerbsnachteile für forderungsgemäßes Verhalten zu vermeiden.
Google dagegen verweigert sich weiteren Fortschritten im Bereich Datenschutz. Nachdem im September 2008 eine Einigung mit der EU über eine Reduzierung der Speicherdauer auf 9 Monate erzielt worden war, erklärte das Unternehmen in einem Interview, eine weitere Verkürzung der Speicherdauer auf sechs Monate sei aus Gründen der Weiterentwicklung der Suchmaschine nicht umsetzbar.
Ganz auf den Datenschutz als Wettbewerbsvorteil setzt die Metasuchmaschine IXQuick, der im Jahr 2008 das Datenschutzgütesiegel EuroPrise verliehen wurde. Suchdaten speichert IXQuick nur für die Dauer von 48 Stunden; das Unternehmen ist bemüht, diese Speicherdauer sogar auf null zu reduzieren. Es sollte jedoch nicht übersehen werden, dass sich das Geschäftsfeld einer Metasuchmaschine in erheblichem Umfang von dem einer „echten“ Suchmaschine unterscheidet.
Durch die Vorstöße seitens Yahoo und Microsoft wird Google nun aber weiter unter Druck gesetzt, Zugeständnisse beim Datenschutz zu machen.
