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6.02.09

D: Der Ruf nach einem Arbeitnehmerdatenschutzgesetz wird lauter

Rubrik: Nachrichten, Gesetz
K. Schiefer - 2B Advice GmbH - the privacy benchmark

Nach den gegen die eigenen Arbeitnehmer gerichteten Überwachungsmaßnahmen bei Lidl, der Deutschen Bahn und der Deutschen Telekom werden die Rufe nach einem Arbeitnehmerdatenschutzgesetz bei Datenschützern und Politik lauter.

Die Überwachung von Arbeitnehmern per Videokamera oder eine Rasterüberprüfung sind sicherlich Extremfälle des Arbeitnehmerdatenschutzes, diese sind allerdings auch schon nach bisherigem Recht unzulässig und teilweise sogar strafbar. Es gibt jedoch eine Reihe von weiteren Fragen, wie innerhalb eines Unternehmens oder Unternehmensverbundes mit Mitarbeiterdaten umgegangen werden darf. Dies umfasst beispielsweise die Weitergabe von Mitarbeiterdaten innerhalb eines Unternehmensverbundes, die Nutzung von Gesundheitsdaten der Mitarbeiter oder die Datenverarbeitung durch den Betriebsrat. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die noch immer hoch umstrittene Nutzung von Internet und eMail am Arbeitsplatz sowie deren Überwachung und Kontrolle durch den Arbeitgeber.

 

Politisch besteht inzwischen ein breiter Konsens über die Notwendigkeit eines Gesetzes, zuletzt forderte die FDP-Bundestagsfraktion dessen Einführung. Arbeitnehmerverbände wie der DGB und Datenschützer wie beispielsweise der Bundesbeauftragte und die GDD unterstützen diese Forderungen bereits seit längerem. Bisher existieren jedoch noch keine Gesetzesentwürfe von staatlicher Seite.

 

Für Unternehmen bietet die Einführung eines Arbeitnehmerdatenschutzgesetzes Vor- und Nachteile. Es besteht die Gefahr, dass bisher geübte Praktiken bspw. der Weitergabe von Mitarbeiterdaten in einem Unternehmensverbund in Zukunft verboten wären und für Unternehmen dadurch gravierende Nachteile in der unternehmensinternen Kommunikation und Arbeit entstehen. Andererseits wird die bisher grassierende Rechtsunsicherheit bezüglich der Zulässigkeit vieler im Arbeitsverhältnis genutzter Datenverarbeitungen durch ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz beseitigt. Unternehmen hätten in Zukunft klare Vorstellungen, in welchem Maße sie Daten ihrer Mitarbeiter verarbeiten und nutzen können. Dies würde bspw. auch im Bereich der Kontrolle von Internet und eMail dem Arbeitnehmer verlässliche Regelungen an die Hand geben, statt ihn wie bisher bei Fehlverhalten eines Arbeitnehmers mit möglicherweise unverwertbaren Beweismitteln auszustatten, die im Extremfall sogar eine Strafanzeige gegen den Arbeitgeber veranlassen könnten.

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Pia Schlei Manager HR Germany, Scanda, SEE, Automotive
Chep

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