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9.03.09

D: Der Arbeitnehmerdatenschutz kommt voran

Rubrik: Gesetz
K. Schiefer - 2B Advice GmbH - the privacy benchmark

Nachdem es zunächst von Seiten des Bundesinnenministeriums nach einem Treffen zum Arbeitnehmerdatenschutz zu Beginn des Jahres 2009 geheißen hatte, Regelungen zu diesem Thema sollten erst nach der Bundestagswahl im Oktober 2009 erarbeitet werden, zeichnet sich nun eine Wende im Umgang mit der Problematik ab.

Am 18.02.2009 beschloss das Bundeskabinett, noch in dieser Legislaturperiode zumindest eine Grundsatzregelung zum Arbeitnehmerdatenschutz in das Bundesdatenschutzgesetz aufzunehmen. Diese soll nicht abschließend den Arbeitnehmerdatenschutz regeln, sondern nur einen erster Schritt sein. Ziel der Regelung sei, klarzustellen, dass „das Bundesdatenschutzgesetz auch für abhängig Beschäftigte gilt“.

 

Ein eigenes Arbeitnehmerdatenschutzgesetz soll nach den Plänen des Bundeskabinetts dagegen erst in der nächsten Legislaturperiode folgen. Hier will die Bundesregierung nun zunächst die regelungsbedürftigen Sachverhalte sammeln. Regelungslücken sieht die Bundesregierung unter anderem bei der Videoüberwachung und der Überwachung von E-Mails und Internetnutzung. Für brisant werden auch der Einsatz von Detektiven gegenüber Mitarbeitern sowie der Schutz von Informanten gehalten. Einer Sonderregelung dieser Sachverhalte in einem eigenen Gesetz bedürfe es, da das Bundesdatenschutzgesetz mit diesen Regelungen überfrachtet wäre.

 

Grundsätzlich ist die Schaffung eines eigenen Arbeitnehmerdatenschutzgesetzes begrüßenswert. Auch die 2B Advice GmbH hat bereits auf die Vorteile einer gesetzlichen Regelung hingewiesen. Inwieweit allerdings mit der vorab geplanten Grundsatzregelung, die nur die Anwendbarkeit des Bundesdatenschutzgesetzes auf Arbeitsverhältnisse klarstellt, der Datenschutz vorangebracht wird, ist unklar. Das BDSG gilt auch in seiner jetzigen Fassung eindeutig für abhängig Beschäftigte. Dies wird auch in kaum einem Unternehmen in der Wirtschaft ernsthaft in Frage gestellt. Sollte die jetzt kurzfristig angestrebte Ergänzung im BDSG sich auf die Klarstellung reduzieren, dass auch der Arbeitnehmerdatenschutz im BDSG geregelt ist, hat die angestrebte Änderung keinerlei Auswirkung auf Unternehmen. Auch eine Zusammenfassung der verschiedenen Arbeitnehmerdatenschutzgesetze in einem einzigen Arbeitnehmerdatenschutzgesetz in der nächsten Legislaturperiode, bringt nur dann Änderungen mit sich, wenn vorhandene Regelungen konkretisiert werden. Für die Unternehmen sind dabei klare Regelungen zur Mitarbeiterüberwachung, Internet- und eMail-Nutzung oder Videoüberwachung zielführend – Tatbestände, die heute zwar geregelt sind, aber Spielraum für unterschiedliche Auslegungen lassen. Die Kunst wird darin bestehen, dass Gesetz trotzdem technikneutral auszugestalten, so dass der Gesetzgeber nicht auf jede neue technische Möglichkeit oder Nutzung reagieren muss.

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"Wir legen Wert auf geballte Fachkompetenz und schlanke Prozesse. Daher haben wir unseren externen Datenschutzbeauftragten bei 2B Advice bestellt. Dem Team von 2B Advice merkt man die fachliche aber auch technologische Expertise und die Erfahrung im professionellen Projektmanagement einfach an."
Jakob M. Hess CEO
Pfaff AQS

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