D: KiK – Mitarbeiter wurden vierteljährlich auf Bonität überprüft
Rubrik: NachrichtenO. Gönner - 2B Advice GmbH - the privacy benchmark
Der Textildiscounter KiK-Textilien & Non-Food GmbH hat seine Mitarbeiter systematisch und regelmäßig bei der Creditreform auf Bonität überprüfen lassen.
Die Staatsanwaltschaft Dortmund hat gegen den Textildiscounter KiK ein Ermittlungsverfahren eingeleitet das den Verdacht aufklären soll ob KiK rechtswidrig die Bonität der Mitarbeiter regelmäßig bei der Creditreform überprüft hat.
Nach aktuellem Diskussionsstand hat KIK bis zu viermal jährlich alle Bestandsmitarbeiter hinsichtlich ihrer Bonität bei der Creditreform überprüfen lassen.
Eine Überprüfung der Zahlungsfähigkeit von Mitarbeitern ist, so auch die herrschende Ansicht der Datenschutzaufsichtsbehörden, immer dann zulässig, wenn ein berechtigtes Interesse besteht.
Gemäß § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BDSG muss aber nicht nur ein berechtigtes Interesse des Datenverarbeiters, hier KiK, vorliegen, sondern dieses Interesse muss auch erforderlich sein um den Geschäftszweck zu erfüllen. Inwieweit eine solche Erforderlichkeit im konkreten Fall vorliegt, wird von den Strafverfolgungsbehörden jetzt geprüft. KiK führt als Argument allerdings an, dass lediglich Mitarbeiter in sensiblen (Kassen-) Bereichen überprüft würden und dass lediglich bei fehlender Bonität eine Nachricht and die Bezirks- und Verkaufsleiter weitergegeben würden.
Eine Überprüfung von Mitarbeitern darf nicht pauschal und verdachtsunabhängig durchgeführt werden. In Ausnahmefällen z. B. beim Einsatz von Mitarbeitern in sensiblen Bereichen wie Kassen- und Bankschaltern kann eine einmalige Überprüfung zulässig sein. Die Mitarbeiter müssen aber nach erfolgter Überprüfung von der Tatsache einer Überprüfung und dem Ergebnis in Kenntnis gesetzt werden.

