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8.06.09

D: Scoring zur Kreditwürdigkeit wird reguliert

Rubrik: Nachrichten, Gesetz
K. Schiefer - 2B Advice GmbH - the privacy benchmark

Am 29.05.2009 hat der Bundestag das Gesetz zur Regulierung von Auskunfteien angenommen. Die Änderungen betreffen unter anderem die zur Ermittlung der Kreditwürdigkeit nutzbaren Daten der Betroffenen. In Kraft treten soll das Gesetz zum April 2010.

Beim Scoring wird ein Zahlenwert auf Basis einer statistischen Analyse ermittelt, der die Kreditwürdigkeit einer Person repräsentiert. Unternehmen versuchen auf diesem Weg die Kreditwürdigkeit von Kunden oder Partnerunternehmen nach einem vorgegebenen Verfahren weitgehend automatisiert zu ermitteln.

 

Zukünftig ist die ausschließliche Verwendung von Anschriftendaten für die Ermittlung des Scorewertes untersagt. Auch eine verschwindend geringe Gewichtung von zusätzlichen Angaben über den Wohnort im Rahmen des Wertes ist verboten.

 

Verpflichtend ist dagegen zukünftig die Erteilung von Auskünften darüber, wie sie sich der Scorewert zusammensetzt. Die Auskünfte müssen einzelfallbezogen und allgemein verständlich sein, außerdem ist auch die Skala möglicher Werte mitzuteilen. Diese Pflichten treffen alle Unternehmen, die Informationen über die tatsächliche oder vermeintliche Zahlungsfähigkeit von Privatpersonen sammeln und verkaufen.

 

Einem Betroffenen sind auf seinen Wunsch hin die wesentlichen Umstände, die zu einer für ihn negativen Entscheidung geführt haben, mitzuteilen, um ihm die Möglichkeit zu geben, seine Interessen eventuell in einem persönlichen Gespräch doch noch durchsetzen zu können.

 

Nicht angenommen wurden die Verpflichtung die Gewichtung der einzelnen Daten anzugeben, da diese Bewertung Sache der einzelnen Auskunfteien sei, sowie eine Beschränkung des Kreises des Personen-/Unternehmerkreises, die das Scoring nutzen dürfen. Der Einsatz des Scorings für die Kreditwürdigkeit ist daher auch weiterhin nicht auf kreditrelevante Belange beschränkt, es kann auch beispielsweise von Vermietern genutzt werden.

 

Für Unternehmen bedeutet dieses Gesetz eine Umstellung. Der Kreis der zu nutzenden Daten wird eingeschränkt, während zusätzlich eine Reihe von Informationspflichten eingeführt wird. Da die Pflichten alle Unternehmen treffen, die Informationen über die Zahlungsfähigkeit sammeln und an Dritte weitergeben, sollten sich die betroffenen Firmen frühzeitig auf die Neuerungen vorbereiten. Auch wenn der Zeitpunkt des Inkrafttretens erst weit im nächsten Jahr liegt, sollten Unternehmen schon jetzt damit beginnen, die für die Erfüllung der Informationspflichten erforderlichen Prozesse zu planen und die Anpassung der Datensammlungsprozesse vorzubereiten.

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"Wir legen Wert auf geballte Fachkompetenz und schlanke Prozesse. Daher haben wir unseren externen Datenschutzbeauftragten bei 2B Advice bestellt. Dem Team von 2B Advice merkt man die fachliche aber auch technologische Expertise und die Erfahrung im professionellen Projektmanagement einfach an."
Jakob M. Hess CEO
Pfaff AQS

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