Links

Eine Linkliste mit weiteren Informationen zum Thema Datenschutz steht Ihnen hier zur Verfügung.

Datenschutzumfrage 2012

Meldungen

Wir informieren Sie zu neuen Urteilen, Nachrichten zum Datenschutz sowie Produktänderungen.

Newsletter

Registrieren Sie sich für unser Datenschutzforum und oder unseren Datenschutznewsletter.
27.07.09

US: Verfallsdatum für elektronische Nachrichten per Vanish

Rubrik: Nachrichten
O. Gönner - 2B Advice GmbH - the privacy benchmark

Die Software Vanish „Self destructing digital data“ ist ein Projekt der University of Washington mit dem Ziel, die Lesbarkeit digitaler Nachrichten zeitlich zu begrenzen.

Das Projekt stellt sich mit diesem Anspruch gegen den Trend im Netz, Daten unbegrenzt zu speichern. So speichern diverse Archivierungsdienste Webseiten und Stände von Webseiten für eine unbegrenzte Zeit. Der Nutzer verliert so die Kontrolle z. B. über Einträge die er in sozialen Netzen gemacht hat. Ein einmal vorgenommener Eintrag kann nur noch sehr schwer oder gar nicht mehr zurückgenommen werden.

Vanish begegnet diesem Phänomen mit dem Einsatz von Verschlüsselungsmechanismen ähnlich derer die auch Systeme wie PGP einsetzen. Anders als in diesen Produkten, wird in Vanish der Schlüssel gegenüber allen Nutzern, auch dem Absender geheim gehalten, in Fragmente aufgeteilt und per P2P weltweit verteilt.

Vanish fügt automatisch die zum Lesen benötigten Schlüsselfragmente zusammen. Mit Hilfe dieser Funktionalität, ist eine Nachricht nicht mehr lesbar, wenn schon ein Schlüsselfragment nicht mehr verfügbar ist. Über Konfigurationseinstellungen ist es dem Bediener möglich, die Verfallszeit seiner Nachricht einzustellen.

Auch, wenn dieses Verfahren nach scheinbar harmloser Spielerei klingt sollten Unternehmen diesen Trend im Auge behalten, wenn es darum geht, dass elektronisch abgewickelte Geschäftsvorgänge rechtssicher dokumentiert werden müssen. Zukünftig werden Szenarien denkbar, wie z.B. dass eine Vertragsannahme, die mit einer Verfallszeit terminiert ist, nach einer gewissen Zeit nicht mehr beweiskräftig vorliegt. Eine herkömmliche elektronische Archivierung würde hier erst einmal nicht zielführend sein, da auch die abgespeicherte Nachricht im Archiv den gleichen zeitlich vorgegebenen „Verfallserscheinungen“ unterliegen würde. Lediglich der Ausdruck der mit Vanish entschlüsselten Nachricht ist beständig. Dieser Ausdruck könnte auch ein wiederum digitales pdf-Dokument sein.

Ob Vanish – oder mögliche Nachfolger – erfolgreich sein und sich durchsetzen werden, ist derzeit nicht absehbar. Im geschäftlichen Bereich sollten solche Techniken aus Gründen der Rechtssicherheit jedenfalls nicht eingesetzt werden.

(1505 mal gelesen)
Jetzt bookmarken:ask.comlive.comMister WongLinkaARENA
"Wir legen Wert auf geballte Fachkompetenz und schlanke Prozesse. Daher haben wir unseren externen Datenschutzbeauftragten bei 2B Advice bestellt. Dem Team von 2B Advice merkt man die fachliche aber auch technologische Expertise und die Erfahrung im professionellen Projektmanagement einfach an."
Jakob M. Hess CEO
Pfaff AQS

Mehr Informationen:







CAPTCHA Bild zum Spamschutz
Wenn Sie das Wort nicht lesen können, bitte hier klicken.

Impressum | Datenschutz