D: Änderungen und Ergänzungen des BDSG 2009: Personenbezogene Daten
Rubrik: Nachrichten, GesetzM. Belke - 2B Advice GmbH - the privacy benchmark
Änderungen im Bundesdatenschutzgesetz und die Auswirkung auf Unternehmen - Teil 4
Personenbezogene Daten dürfen grundsätzlich nur noch dann zum Zwecke des Adressenhandels oder für Werbung Verwendung finden, wenn eine wirksame Einwilligung des Betroffenen vorliegt.
Personenbezogene Daten in Listenform dürfen jedoch unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne explizite Zustimmung des Betroffenen weitergegeben oder für Werbezwecke verwendet werden. Dieses ist der Fall,
• wenn sie nur Angaben über die Zugehörigkeit zu einer Personengruppe, Berufs-, und Branchen- oder Geschäftsbezeichnung, Namen, Titel, akademischen Grad, Anschrift und Geburtsjahr enthalten, wenn die Nutzung der Werbung für eigene Angebote erfolgt und die Daten aus entweder aus allgemeine zugänglichen Verzeichnissen (Bsp.: Adress- Rufnummernverzeichnis) stammen oder im Rahmen einer bestehenden Vertragsbeziehung beim Kunden erhoben wurden,
• wenn sie der Werbung im Hinblick auf die Tätigkeit dienen und sich an die berufliche Adresse richten, oder
• wenn sie dem Zweck der Spendenwerbung dienen.
Darüber hinaus darf mit Adressen gehandelt und diese für Werbezwecke verwendet werden, wenn die Stelle, die diese Daten erstmalig erhoben hat, eindeutig aus der Werbung hervorgeht oder für den Betroffenen die für die Nutzung der Daten verantwortliche Stelle eindeutig erkennbar ist. Damit wird dem Betroffenen eine bessere Möglichkeit gegeben einer weiteren Verarbeitung und Nutzung seiner Daten bei der richtigen Stelle zu widersprechen.
(1094 mal gelesen)es heute für unsere Datenschutzprojekte ein.
Uns gefällt sehr, dass große Teile unsere Anregungen in die Software mit aufgenommen wurden und freuen uns auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit mit 2B Advice."

