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Datenschutzumfrage 2012

30.07.09

D: Änderungen und Ergänzungen des BDSG 2009: Datenvermeidung und Datensparsamkeit

Rubrik: Nachrichten, Gesetz
M. Belke - 2B Advice GmbH - the privacy benchmark

Änderungen im Bundesdatenschutzgesetz und die Auswirkung auf Unternehmen – Teil 5

 

 

Der § 3a BDSG Neu drängt auf Einhaltung der Zielvorgaben zur Datensparsamkeit. Personenbezogene Daten sind nunmehr zu anonmyisieren oder pseudonymisieren soweit das für den Verwendungszweck möglich ist und keinen im Verhältnis zum Schutzzwecke unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Der Grundsatz ist nun, dass von diesen Möglichkeiten Gebrauch gemacht werden muss. Die schon heute geltenden Verarbeitungsgrundsätze werden damit erheblich verschärft, um die Risiken bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten zu reduzieren. Danach müssen die Möglichkeiten, die moderne Hashverfahren und Verschlüsselungstechnologien bieten vollumfänglich angewendet werden und zum Einsatz kommen. Viele Unternehmen wird überraschen, dass der mit der Anwendung dieser Verfahren verbundene scheinbare Mehraufwand zu wesentlichen Vereinfachungen in der Handhabung des Datenschutzes und der IT-Sicherheit und damit auch zu Kosteneinsparungen führt.

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"Die umfassende Datenschutzbeurteilung und die Legal Audits von 2B Advice und seinen anerkannten Experten halfen Microsoft, die namhaften Zertifizierungen des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) sowie das EuroPriSe für mehrere unserer Produkte zu erhalten. Besonders beeindruckt waren wir von der internationalen Erfahrung von 2B Advice und wir freuen uns, mit Ihnen im Hinblick auf zukünftige Zertifizierungen weiterhin zusammenzuarbeiten, die unseren Kunden noch mehr Sicherheit im Datenschutz bieten."
Peter Cullen General Manager, Trustworthy Computing Group, and Chief Privacy Strategist
Microsoft Corporation, USA

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