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Datenschutzumfrage 2012

3.08.09

D: Änderungen und Ergänzungen des BDSG 2009: Stellung des Datenschutzbeauftragten – Kündigungsschutz und Förderung der Fachkunde

Rubrik: Nachrichten, Gesetz
M. Belke - 2B Advice GmbH - the privacy benchmark

Änderungen im Bundesdatenschutzgesetz und die Auswirkung auf Unternehmen – Teil 6

 

Gemäß § 4f Abs. 3 ist die Kündigung eines Datenschutzbeauftragten zukünftig unzulässig und auch wenn ein Datenschutzbeauftragter nicht mehr als solcher bestellt ist, ist er noch für ein Jahr vor einer Kündigung geschützt. Eine Ausnahme bildet die Kündigung aus wichtigem Grund, worunter z.B. die fristlose Kündigung fällt. In der Pflicht sind die Unternehmen zukünftig bei der Fortbildung des Beauftragten für den Datenschutz. Unternehmen müssen ihren Datenschutzbeauftragten zukünftig die Teilnahme ermöglichen, also sie für die Teilnahme freistellen und auch die Kosten für diese Veranstaltungen übernehmen.

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"2B Advice weiß genau, worauf es beim Datenschutz ankommt! Durch die qualifizierte und praxisorientierte Beratung der Datenschutz-Experten konnten wir gemeinsam hotelspezifische Lösungen finden, die ganzheitlichen Datenschutz sicher stellen und gleichzeitig alle unsere Unternehmensziele stützen."
Jan Wildau Datenschutzbeauftragter
Travelcharme Hotels & Resorts

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