D: Entwurf eines Beschäftigtendatenschutzgesetzes
Rubrik: NachrichtenO. Gönner - 2B Advice GmbH - the privacy benchmark
Am 04.09.2009 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen Entwurf zum Beschäftigtendatenschutzgesetz (BDatG) vorgelegt. Als Zielsetzung formuliert der Entwurf, das Persönlichkeitsrecht der Beschäftigten bei der Datenverarbeitung durch Arbeitgeber zu schützen.
Der Entwurf zum BDatG regelt sowohl die Datenverarbeitung im Bewerbungsverfahren als auch im nachfolgenden Arbeitsverhältnis. Notwendig sei dieses Gesetz nach Ansicht des Ministeriums aufgrund der Skandale des letzten Jahres, in dem Mitarbeiter von ihren Arbeitgebern vielfach unzulässig überwacht wurden.
Der Entwurf enthält Verbote zur Erstellung von Persönlichkeits- und Gesundheitsprofilen, er regelt den Einsatz von Videoüberwachungen am Arbeitsplatz, die Verwendung biometrischer Daten und die Auswertung von eingesetzten Telekommunikationsdiensten.
Der Entwurf formuliert erstmals die Forderung neben dem Datenschutzbeauftragten zusätzlich einen Beauftragten für den Beschäftigtendatenschutz zu bestellen, der die Einhaltung des Arbeitnehmerdatenschutzes überwacht.
Neben den grundsätzlichen Regelungen zur Datenverarbeitung enthält der Entwurf auch eine detaillierte Aufstellung der Rechte der Arbeitnehmer, z. B. ein umfassendes Informationsrecht über die gespeicherten Daten. Neu und in dieser Form noch nicht in Datenschutzgesetzen formuliert ist der Schadensersatzanspruch, der neben den Vermögensschäden jetzt auch ausdrücklich Nichtvermögensschäden abdeckt.
Zu dem Gesetzesentwurf bleibt abschließend festzustellen, dass er als Diskussionsgrundlage sicherlich eine geeignete Plattform darstellt, aber diese Legislaturperiode nicht mehr in den Bundestag gelangen wird.

