D: HanseNet muss Vorratsdaten speichern
Rubrik: NachrichtenO. Gönner - 2B Advice GmbH - the privacy benchmark
Das VG Köln hat am 8. September 2009 HanseNet verpflichtet, die Techniken einzuführen, die Vorratsdaten nach 113a TKG zu speichern.
Der Telekommunikationsanbieter HanseNet wurde am 6. Juli dazu verpflichtet, die technischen Voraussetzungen zu schaffen, eine verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung einzuführen. Gegen diese Verpflichtung richtet sich der Widerspruch von HanseNet. Da dieser Widerspruch von sich aus keine aufschiebende Wirkung entfaltet, hat HanseNet diese aufschiebende Wirkung beantragt.
Der Antrag auf aufschiebende Wirkung wurde mit Beschluss vom 08.09.2009 (Az.: 21 K 1107/09) abgelehnt. Trotz bevorstehender verfassungsrechtlicher Klärung der Zulässigkeit der Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung seien die vom Verfassungsgericht getroffenen Regelungen zur eingeschränkten Weitergabe der Daten aus der Vorratsdatenspeicherung so auszulegen, dass eine Verpflichtung zur Speicherung der Kommunikationsdaten auf Vorrat bestehe.
Das Verfassungsgericht hat in seiner Entscheidung zum Eilantrag im März 2008
beschlossen, dass die Telekommunikationsfirmen Verbindungs- und Standortdaten der Nutzer verdachtsunabhängig sechs Monate vorhalten müssen. Das Gericht beschränkte den Zugriff auf diese Daten aber auf den Zweck der Verfolgung schwerer Straftaten.
Den von HanseNet vorgetragenen Aspekt des Kostenrisikos vor abschließender Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts lässt das VG Köln vor dem Gesichtspunkt einer effektiven Strafverfolgung nicht gelten.
Das Urteil verwundert insofern, als dass VG Berlin, die Mobilfunkbetreiber Mobilcom, Debitel, Klarmobil und Callmobile nicht zu einer solchen Speicherung verpflichtet hat.
Letztendlich bleibt abzuwarten wie sowohl der EuGH als auch das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich über die Regelungen des § 113a TKG entscheiden werden. Erst nach dieser Entscheidung können auf Verwaltungsgerichtsebene abschließende Entscheidungen getroffen werden.
(1565 mal gelesen)es heute für unsere Datenschutzprojekte ein.
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