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6.10.09

D: Kleine Security wesentlich günstiger als keine Security

Rubrik: Nachrichten
T. Gawlick - 2B Advice GmbH - the privacy benchmark

Neue Freeware-Pakete erleichtern auch kleinen Unternehmen die Einhaltung von Datenschutzvorgaben.

 

Mit der am 01. September 2009 in Kraft getretenen Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes haben sich auch für kleine Unternehmen die zu beachtenden und umzusetzenden Anforderungen an die Datensicherheit drastisch verschärft. Gemäß §42a BDSG besteht nun eine Informationspflicht, wenn Unternehmen feststellen, dass bei ihnen gespeicherte Daten abgeflossen bzw. Dritten unrechtmäßig zur Kenntnis gelangt sind. Dabei wird nicht unterschieden, ob die Daten unrechtmäßig übermittelt wurden, verloren gegangen oder gestohlen wurden. Die Informationspflicht bezieht sich zwar ausschließlich auf den Verlust von sog. „sensiblen Daten“, wie Bank- oder Kreditkartendaten, Gesundheitsdaten oder Bestands-, Nutzungs und Abrechnungsdaten im Sinne des Telemediengesetzes (TMG), aber darüber hinaus auch auf Daten die einem Berufsgeheimnis unterliegen, sowie Daten die sich auf strafbare Handlungen, Ordnungswidrigkeiten oder deren Verdacht beziehen.

 

Die neue Informationspflicht besagt, dass das betroffene Unternehmen unverzüglich reagieren muss, wenn schwerwiegende Beeinträchtigungen für die Rechte oder schutzwürdige Interessen der Betroffenen drohen, sprich wenn soziale Nachteile auf Seiten der Betroffenen zu erwarten sind. In so einem Fall muss das Unternehmen zum einen die Aufsichtsbehörde benachrichtigen und zum anderen die Betroffenen informieren, ggf. sogar öffentlich durch in mindestens zwei bundesweit vertriebenen Tageszeitungen mit einer mindestens halbseitigen Anzeige. Wer seinen Pflichten nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nachkommt, handelt ordnungswidrig und hat daher gemäß §§ 43 Abs. 2 Nr. 7, Abs. 3 BDSG eine Geldbuße bis zu 300.000,- € zu zahlen.

Faktisch gibt es nur sehr wenige Organisationen, wo nicht in irgendeiner Form solche Daten anfallen und automatisiert verarbeitet werden. Daher sollten sich auch kleinere Unternehmen Gedanken dahingehend machen, wie die Datenbestände vor Abfluss bzw. unbefugter Kenntnisnahme durch Dritte geschützt werden können. Gerade für Freiberufler und kleinere Unternehmen, die kein Geld in aufwändige Lösungen investieren können, sind Ende September 2009 gleich zwei interessante Lösungen als Freeware veröffentlicht worden:

1. Auf den Seiten von Microsoft kann Microsoft Security Essentials (MSE) kostenfrei heruntergeladen werden. MSE wendet sich vor allem an Unternehmen und Einzelpersonen, welche bisher aus Kostengründen keine Schutz-Software gegen Viren, Trojaner und Rootkits auf ihren Rechnern betrieben haben. Erste Testberichte bestätigen MSE eine gute Performance und Erkennungsrate.

2. Sophos bietet ein kostenloses Datenverschlüsselungstool für Privatanwender, Freiberufler und Kleinunternehmen an. Das auf dem bekannten „Safeguard Easy“ basierende „ Sophos Free Encryption“ integriert sich in das Kontextmenü des Windows Explorer und in Standard-E-Mail-Clients wie Microsoft Outlook oder Lotus Notes. Es ist zu Windows 7, Vista, XP und 2000 kompatibel.

Da beide Softwares völlig neu verfügbar sind, sind derzeit noch keine seriösen Testberichte von unabhängigen Dritten bekannt. Bevor jedoch gerade in kleineren Unternehmen auf Kostengründen auf Schutz vor Software-Schädlingen und eine Verschlüsselungslösung verzichtet wird, stellen diese beiden Angebote die bessere Alternative dar.

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"Nach einer umfangreichen Suche eines weitestgehend integrierten und netzwerkfähigen Tools trennte sich sehr schnell die Spreu vom Weizen. 2B Secure erfüllte unsere Anforderungen mit Abstand am besten. Wir setzen
es heute für unsere Datenschutzprojekte ein.
Uns gefällt sehr, dass große Teile unsere Anregungen in die Software mit aufgenommen wurden und freuen uns auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit mit 2B Advice.
"
Wolfgang Stahl Senior Project Manager
jurCONTROL GmbH & Co. KG

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