EU: Galway Project zur Verlässlichkeit im Datenschutz
Rubrik: NachrichtenO. Goenner - 2B Advice GmbH - the privacy benchmark
Das Galway Project ist eine Arbeitsgruppe des „Center for Information Policy Leadership at Hunton & Williams LLP“, die sich mit der Frage der Verantwortlichkeit und Verlässlichekeit für Datenschutz mit Blick auf die schnell fortschreitende Entwicklung und Komplexität internationaler Datentransfers auseinandergesetzt hat.
Im Ergebnis kommt die Arbeitsgruppe führender Unternehmen und Datenschutzorganisationen zu dem Schluss, dass nationale Gesetze alleine nicht mehr ausreichen um den Anforderung an den Datenschutz in einer zunehmend vernetzten Welt ausreichend gerecht zu werden. Datenschutz muss vielmehr, so die Projektgruppe, von der Verlässlichkeit der Daten verarbeitenden Stelle ausgehen und länderübergreifend funktionieren.
Das Galway Projekt hat für die Verlässlichkeit im Datenschutz fünf zentrale Aspekte herausgearbeitet:
1. Organisationen verpflichten sich zur verlässlichem Handeln und
2. Mechanismen zur Einhaltung von Datenschutzgrundsätze zu implementieren, einschließlich Werkzeugen, Trainings und Weiterbildungen
3. Systeme um interne, regelmäßige Überwachungen und Kontrollprüfungen sowie externe Bestätigungen
4. Transparenz und Mechanismen für persönliche Teilhabe
5. Mittel für Nachbesserung und externe Durchführung.
Anders als in dem rein regulierenden Ansatz der Datenschutzgesetzgebung bietet der hier diskutierte Ansatz der Verlässlichkeit die Chance auch Aspekte wie generelle Datenschutzprinzipien und geschäftsfeldbezogene „best practice“ Lösungen für die Anforderungen an den eigenen Schutzbedarf für personenbezogene Daten im Prozess zu etablieren.
Anders als in der gesetzlichen Regelung z.B. des BDSG aber auch des national nicht verbindlichen Art. 8 EMRK, existiert in dem Ansatz der Verlässlichkeit im Datenschutz auch die Verfügungsmöglichkeit des Datenverarbeiters über die Daten, wenn aufgrund der Dringlichkeit eine direkte Einwilligung des Betroffenen nicht möglich ist.
Dies kann nach Auffassung des Galway Projects nur mit Transparenz erreicht werden. Der Betroffene hat so, auch wenn er sich in die Hände des Datenverarbeiters begeben hat, jederzeit die Möglichkeit, seine Daten einzusehen und die Verarbeitung seiner Daten einzuschränken oder sogar ganz zu verbieten.
Vor dem Hintergrund national unterschiedlichster Datenschutzregelungen ist der Ansatz einer "Verlässlichkeit" für personenbezogene Daten sehr sinnvoll. Das Schutzniveau der verarbeiteten Daten muss sich an einem zwar international nicht festgelegten, aber doch moralisch existierenden allgemeingültigen Standard ausrichten, der das Recht auf informationelle Selbstbestimmung achtet.
- Dateien:
Galway_Accountability_Paper.pdf596 K
