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11.12.09

EU: Neufassung der Telekommunikationsrichtlinie (2002/58/EG) zum 18.12.2009

Rubrik: Nachrichten, Gesetz
K. Schiefer - 2B Advice GmbH - the privacy benchmark

Am 25.11.2009 unterzeichnete der Präsident des Europäischen Parlaments den neuen Gesetzesakt, der einige Änderungen im Telekommunikationsbereich bringt.

Die neugefasste Telekommunikationsrichtlinie (2002/58/EG) bringt im Wesentlichen Änderungen in drei Bereichen. Erstens sind Beschränkungen des Internetzugangs eines Nutzers zukünftig nur zulässig, „wenn sie im Rahmen einer demokratischen Gesellschaft angemessen, verhältnismäßig und notwendig sind“. Zweitens soll durch einige Regelungen mehr Wettbewerb auf dem Telekommunikationsmarkt entstehen. Drittens enthält die Richtlinie auch neue Regelungen zum Datenschutz. Diese bergen eine gewisse Brisanz.

 

In Artikel 5 Abs. 3 der Richtlinie wird zukünftig festgelegt, dass „Cookies“ nicht mehr ohne Zustimmung des Internetnutzers auf einem PC installiert werden dürfen. Außerdem ist eine vorherige Information gemäß der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutzrichtlinie) vor allem über den Zweck der Verarbeitung erforderlich. Gewisse Ausnahmen betreffen Fälle, in denen die Speicherung ausschließlich zur Inanspruchnahme eines Dienstes notwendig ist.

 

Für diese neue Regelung enthält der ebenfalls neue Erwägungsgrund 52a der Richtlinie einige weitere Hinweise. So müssen beispielsweise die Informationen für den Nutzer klar und verständlich sein. Vor allem ist jedoch bedeutsam, dass nach diesem Erwägungsgrund auch die Einstellungen des Browsers oder einer anderen Anwendung des Nutzers als eine Form der Einwilligung angesehen werden können, wenn dies technisch möglich und effektiv ist und in Übereinstimmung mit den entsprechenden Passagen der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutzrichtlinie) steht.

 

Konkrete Auswirkungen für Unternehmen wird diese Änderung der Richtlinie zunächst nicht zeigen, da die Richtlinie erst einmal Änderungen am nationalen Recht erfordert. Für Unternehmen bindend ist die Richtlinie also nicht – im Gegensatz zu den zukünftigen auf dieser Richtlinie basierenden Gesetzen. Inhaltlich werden diese sich jedoch nicht von den soeben referierten Neuerungen unterscheiden. Die Auswirkungen auf die Nutzung von Cookies und darauf basierender Dienste wie bspw. Targeting-Dienste im Internet lassen sich derzeit noch nicht in ihrer ganzen Konsequenz abschätzen.

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"Die umfassende Datenschutzbeurteilung und die Legal Audits von 2B Advice und seinen anerkannten Experten halfen Microsoft, die namhaften Zertifizierungen des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) sowie das EuroPriSe für mehrere unserer Produkte zu erhalten. Besonders beeindruckt waren wir von der internationalen Erfahrung von 2B Advice und wir freuen uns, mit Ihnen im Hinblick auf zukünftige Zertifizierungen weiterhin zusammenzuarbeiten, die unseren Kunden noch mehr Sicherheit im Datenschutz bieten."
Peter Cullen General Manager, Trustworthy Computing Group, and Chief Privacy Strategist
Microsoft Corporation, USA

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