D: Die Zuständigkeit in Sachen Datenschutz wird zunehmend vereinheitlicht
Rubrik: NachrichtenO. Gönner - 2B Advice GmbH - the privacy benchmark
Das Land Brandenburg beabsichtigt die Zusammenlegung der Datenschutzaufsicht für den nicht öffentlichen Bereich und die Aufsicht für den öffentlichen Bereich beim Landesbeauftragten für Datenschutz.
In dem Entwurf der Gesetzesänderung heißt es: „Aufgrund der rasanten technischen Entwicklungen in den letzten Jahren sowie ihrer Bedeutung für Fragen der Datensicherheit und durch die stark wachsenden Überschneidungen der Aufsichtsbereiche des nicht-öffentlichen und des öffentlichen Bereiches ist eine effektive Datenschutzkontrolle dauerhaft nur zu gewährleisten, wenn die vorhandenen Ressourcen bei den Datenschutzkontrollbehörden des Landes Brandenburg gebündelt werden“.
Die Bundesländer Berlin, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Rheinland – Pfalz, Sachsen und Schleswig-Holstein haben bereits den Schritt zur Bündelung der Kompetenz vor dem Land Brandenburg gewagt.
Neben der Kompetenzbündelung fordert die Europäische Datenschutzrichtlinie 95/46 EC die völlige Unabhängigkeit der Aufsicht über den Datenschutz. Die Trennung der Datenschutzaufsicht von anderen behördlichen Institutionen wie dem Innenministerium oder dem Regierungspräsidium soll diese Unabhängigkeit von der Landesverwaltung weiter fördern.
Mit der Zusammenführung von Kompetenz und Zuständigkeit ein einer Stelle haben Unternehmen und Behörden nun einen Ansprechpartner

