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18.02.10

D: Funk-Überwachungskameras im Focus des Datenschutzes

Rubrik: Nachrichten
F. Fiesel, 2B Advice – the privacy benchmark

Überwachungskameras sind erneut ins öffentliche Interesse gerückt. Diesmal allerdings mit der Besonderheit, dass nicht die Überwachung von Einzelnen kritisiert wird, sondern die mögliche Überwachung durch jeden.

Der NDR hat in einem Fernsehbeitrag vom 28.01.10 demonstriert, dass es mit wenig Fachkenntnissen und geringen finanziellen Einsatz möglich ist, analoge Funk-Überwachungskameras abzuhören.

Diese Kameras werden vor allem für die Überwachung von Geschäftsräumen, wie  zum Beispiel von Tankstellen oder auch anderen Einzelhändlern genutzt.

Im Gegensatz zu digitalen Funk-Überwachungskameras besitzen die analogen Geräte keine Verschlüsselungsmechanismen bei der Übertragung. Um ein entsprechendes Kameras Signal abhören zu können benötigt man einen  Empfänger, welchen man in jedem gutsortierten Elektrohandel findet und schon kann jeder „Hobby-Spion“ die Signale der analogen Kameras abfangen. Manche der eingesetzten Kameras übertragen auch Ton, was dazu führt, dass auch vertrauliche Gespräche wie zum Beispiel in der Apotheke, abgehört werden könnten.

Der niedersächsische Datenschutzbeauftragte Joachim Wahlbrink sieht in dem Szenario nicht nur einen datenschutzrechtlichen Skandal, sondern warnt auch die Betreiber solcher Kameras vor eventuelle n Schadenersatzforderungen, wenn aufgezeichnete Videos und auch Tonaufnahmen in die Hände Unbefugter gelangen.  Weiterhin fordert Joachim Wahlbrink die Betreiber und Hersteller solcher Kameras zu sensibleren Umgang mit dem Thema Datenschutz.

Kurzfristig kann nur das Abschalten der analogen Kameras dazu führen, dass die datenschutzrechtlichen Vorgaben von den Betreibern eingehalten werden können.  Langfristig gesehen sollten diese Kameras, durch digitale Modelle mit entsprechend starker Verschlüsselung ersetzt werden. Kabelgebundene Lösungen sind in jedem Fall den Funksystemen vorzuziehen.

Quellen:

www.lfd.niedersachsen.de/master/C61508113_N61507626_L20_D0_I560.html

www3.ndr.de/sendungen/niedersachsen_1930/kameraueberwachung100.html

 

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"Die umfassende Datenschutzbeurteilung und die Legal Audits von 2B Advice und seinen anerkannten Experten halfen Microsoft, die namhaften Zertifizierungen des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) sowie das EuroPriSe für mehrere unserer Produkte zu erhalten. Besonders beeindruckt waren wir von der internationalen Erfahrung von 2B Advice und wir freuen uns, mit Ihnen im Hinblick auf zukünftige Zertifizierungen weiterhin zusammenzuarbeiten, die unseren Kunden noch mehr Sicherheit im Datenschutz bieten."
Peter Cullen General Manager, Trustworthy Computing Group, and Chief Privacy Strategist
Microsoft Corporation, USA

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