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26.02.10

EU/US:Safe Harbor Abkommen – Vertrauen ist gut, Kontrolle ist sicherer…

Rubrik: Nachrichten
F. Fiesel - 2B Advice GmbH - the privacy benchmark

Unternehmen, die in den USA Daten verarbeiten lassen wollen, müssen sicherstellen, dass der Datenschutz den in der Europäischen Union  geltenden Anforderungen genügt. Das aus diesem Grund vor 10 Jahren eingeführte  „Safe Harbor Abkommen“ zwischen den USA und der Europäischen Union soll das sicherstellen. Unternehmen lassen sich deshalb bestätigen, dass das amerikanische, die Daten verarbeitende Unternehmen dem Safe Harbor Abkommen beigetreten ist.

Ein Studie zu diesem Thema „Safe Harbor Fact or Fiction“, der Beratungsfirma „Galexia“ aus den USA hat jetzt herausgestellt, dass über 200 Unternehmen aus den USA zwar behaupten, dass sie das „Safe Harbor Abkommen“ unterzeichnet hätten, in Wirklichkeit aber nicht gelistet sind. Weiterhin kam in der Studie heraus, dass die meisten Unternehmen sich trotz Listung und Unterzeichnung des Abkommens nicht an dessen Regeln halten.

Deshalb sollten Unternehmen, die Daten in den USA verarbeiten lassen wollen, prüfen ob dieses Unternehmen tatsächlich auf der Safe Harbor Liste aufgeführt ist und der Beitritt auch noch gültig ist. Damit lässt sich immerhin überprüfen, ob das Unternehmen wahrheitsgemäß beantwortet hat, ob es das Safe Harbor Abkommen unterzeichnet hat. Nicht überprüft ist damit, ob das Unternehmen die Anforderungen von Safe Harbor auch tatsächlich erfüllt.

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