D: Schadensersatzberechnung bei Datenverlust. BGH erkennt Folgekosten an.
Rubrik: NachrichtenR. Olschewski - 2B Advice GmbH - the privacy benchmark
Der Bundesgerichtshof hat mit Entscheidung vom 09.12.2008 VI ZR 173/07 über den konkreten Schaden bei Datenverlust in einem Unternehmen entschieden und den Wert eines Bestandes von gespeicherten Daten für einen Betrieb nicht nur nach den konkreten Kosten des beschädigten Computersystems bemessen. Auch die Kosten, welche der Kläger seit dem Schadensereignis für die Rekonstruktion von verlorenen Daten aufgewendet hat und die Mehrkosten, der durch die fehlenden Daten gestörten Betriebsabläufe, sind zu berücksichtigen.
Das klagende Unternehmen plant Steuerungsanlagen im Industriebereich. Durch eine unberechtigt installierte Software wurde auf der Festplatte des Computersystems der befindliche Datenbestand weitgehend zerstört bzw. unbrauchbar gemacht.
Im Rechtsstreit hat der Kläger einen Teil seines Gesamtschadens von ca. 1.2 Mio DM geltend gemacht. Das Landgericht hat die zur Wiederherstellung der beschädigten Dateien erforderlichen Kosten mit ca. 1. Mio DM ermittelt und dem Kläger 678.607,12 DM zuerkannt. Auf die Berufung der Beklagten hat das Berufungsgericht dann den von den Beklagten zu zahlenden Schadensersatz nur auf nur 322,11 € für eine neue Festplatte herabgesetzt.
Der Bundesgerichtshof sah dies aber anders und sprach dem Kläger dann zusätzlich noch Schadensersatz für die Kosten der Rekonstruktion und der gestörten Betriebsabläufe zu. Die genaue Höhe des Schadens soll das Landgericht noch einmal feststellen.
Weil das Unternehmen keine Sicherungskopien von den Daten angelegt hatte, wurde ihm ein Mitverschulden von 30 % angelastet. Ob weitere Maßnahmen zum Schutz der Daten vor Verlust ergriffen worden sind, war den Entscheidungsgründen des Urteils nicht zu entnehmen.
Auch dieser Fall zeigt, Datenverlust kann sehr teuer werden. Unternehmen sind gut beraten, wenn sie Datenverlust und missbräuchliches Verhalten antizipieren und frühzeitig entsprechende Maßnahmen gegen unverschuldeten Datenverlust ergreifen.
(1126 mal gelesen)