D/US: Datenhunger droht mit Bußgeld bestraft zu werden
Rubrik: NachrichtenB. Malinka - 2B Advice GmbH - the privacy benchmark
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Johannes Caspar hat gegen den Social Network Betreiber Facebook ein förmliches Bußgeldverfahren eingeleitet.
Grund dafür ist das von Facebook verwendete Tool „Friendfinder“. Es bietet Nutzern die Möglichkeit die Profile von Bekannten und Freunden zu finden und in ihre Kontaktliste aufzunehmen.
Bei diesen Einladungs- und Synchronisierungsfunktionen sollen die E-Mail- und Handy-Adressbücher der Nutzer ausgelesen und mit Facebook-Profilen verglichen werden. Personen, zu denen kein Profil gefunden wurde, könnten direkt zum Social Network eingeladen werden.
Der Facebook-Nutzer muss zwar einwilligen, dass die erhobenen Daten entsprechend verarbeitet werden, er kann aber rechtlich nicht für die noch nicht bei Facebook registrierten Freunde eine etwaig notwendige Einwilligung erklären, ohne dass er hierfür von diesen bevollmächtigt wurde.
Dem US-Konzern wurde von Herrn Caspar nun bis zum 11. August eine Frist eingeräumt, um zu dem Sachverhalt Stellung zu beziehen. Im schlimmsten Fall kann die Datenschutzbehörde ein förmliches Bußgeld in Höhe von bis zu 300.000 Euro verhängen.
Die Möglichkeit des "Freundefindens" bieten auch andere Netzwerke. Jedoch speichern diese die Daten von Personen, die dem Netzwerk nicht angehören auch nicht dauerhaft.
Grundsätzlich ist es unzulässig personenbezogene Daten zu erheben, langfristig zu speichern und zu Vermarktungszwecken zu nutzen, wenn die Einwilligung des Betroffenen in diese Verarbeitung fehlt und auch kein gesetzlicher Erlaubnistatbestand vorhanden ist. Grundsätzlich muss der Betroffene die Einwilligung in die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten selbst erteilen.
Quelle: www.hamburg.de/datenschutz/aktuelles/nofl/2365640/pressemitteilung-2010-07-07.html
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