D: Google Analytics bietet verbesserten Datenschutz
Rubrik: NachrichtenR. Olschewski - 2B Advice GmbH - the privacy benchmark
Unternehmen welche Google Analytics im Einsatz haben, können die IP Erfassung der Webseitenbesucher verkürzen und dadurch datenschutzrechtliche Bedenken ausräumen.
Google Analytics ist ein weit verbreiteter kostenloser Dienst, zur Analyse von Webseitenzugriffen. Durch die Funktionalität des Dienstes können Herkunft der Besucher, Verweildauer und auch eine bessere Erfolgskontrolle von sog. AdWords-Kampagnen realisiert werden.
Datenschutzrechtlich war das Tool von Google immer umstritten, da ein umfassendes Nutzerprofil von Webseiten-Besuchern anlegt werden kann. Dieses kann sogar bei einem anmeldungspflichtigen Google Dienst bis zur individuellen Zuordnung zu einer bestimmte Person führen. Durch den Einsatz des Dienstes wird die vollständige IP-Adresse (m.E. benutzerbezogene Angabe) des Seitenbesuchers an einen Dritten (Google) übermittelt.
Rechtlich war dies nur zulässig, wenn der Nutzer vorher bewusst zugestimmt hatte (§ 12 Abs. 1 TMG) oder eine gesetzliche Ermächtigung vorlag. Beides war regelmäßig nicht der Fall, wobei noch erschwerend hinzukommt, dass Google Analytics ein Dienst ist, welcher sich beim Aufruf einer Website anonym verhält.
Nun hat Google auf den Widerspruch der Datenschützer reagiert und bietet den Webseiten-Betreibern die Möglichkeit, den Google Analytics Code um die Funktion "_anonymizeIp()" zu erweitern. Mit Anbringung dieses Zusatz-Codes werden vor jeder weiteren Verarbeitung der anfragenden IP-Adresse die letzten 8 Bit gelöscht. Damit ist eine Identifizierung des Webseiten-Besucher (fast) völlig ausgeschlossen.
Unternehmen, die aus datenschutzrechtlichen Gründen von einer Nutzung abgesehen haben ist es nun möglich Google Analytics einzusetzen. Dabei ist zu empfehlen, die Verkürzung der erfassten IP-Adresse mit dem angebotenen Patch zu realisieren und die Datenschutzerklärung entsprechend anzupassen.
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