D: Innenminister kündigt „digitalen Radiergummi“ an
Rubrik: NachrichtenM. Schröder - 2B Advice GmbH - the privacy benchmark
Wie die Rheinische Post am 07.09.2010 berichtete, kündigte Innenminister Thomas de Maizière an, sich darum zu bemühen, einen „digitalen Radiergummi“ für Daten, die im Internet gespeichert sind, in das Bundesdatenschutzgesetz zu integrieren.
Der Innenminister führte bereits in einem früheren Interview mit der FAZ vom 05.09.2010 aus, dass das Vergessen eine zivilisatorisch Errungenschaft mit versöhnender Wirkung ist. Als Beispiel führte er an, dass selbst für Strafregister Löschungsfristen vorgesehen sind. Im Internet sei dies anders. Dort müssen in erster Linie soziale Regeln entwickelt werden zu deren Durchsetzung der Staat dem Betroffenen ein zivilrechtliches Instrumentarium zur Verfügung stellen solle. Über die Voraussetzungen wann der Betroffene von einem anderen die Löschung von Daten im Internet verlangen könne, müssen allerdings noch bestimmt werden.
Der in diesem Zusammenhang von dem Innenminister ins Spiel gebrachte „digitale Radiergummi“ könnte ein Instrumentarium sein, die Rechte der Betroffenen im Internet durchzusetzen. Denkbar sind gesetzlich verankerte Pflichten von Internetdiensten, einfache Online-Möglichkeiten für die Auskunft und die Löschung vorzuhalten. Ebenfalls denkbar wäre es, Daten mit einem Verfallsdatum zu versehen, sodass sie nach einer gewissen Zeit unlesbar werden. Eine effektive technische Umsetzung dieser Variante könnte auf kryptografischen Verfahren beruhen, müsste dann allerdings gewährleisten, dass auch Kopien, die ein Empfänger von den entschlüsselten Daten anfertigt verfallen. So dürfte es etwa bei Screenshots von Fotos, die in einem Internet-Bilderdienst eingestellt sind, nur sehr schwer umzusetzen sein, das Verfallsdatum auch auf den Screenshot hinüberzuretten.
Unternehmen die in diesem Bereich innovative Lösungen entwickeln, könnten je nach dem tatsächlichen Entwurf eines neuen Bundesdatenschutzgesetzes einen deutlichen Wettbewerbsvorteil haben. Im Gegensatz zu gesetzlichen Lösungen hätte eine technische Lösung den Vorteil, nicht auf ein bestimmtes Gebiet beschränkt zu sein, sondern würde helfen, die Rechte der Betroffenen weltweit durchzusetzen.
Mit Spannung darf man also die rechtliche als auch die technische Entwicklung in diesem Bereich verfolgen.
Quellen:
www.presseportal.de/pm/30621/1677202/rheinische_post
www.bmi.bund.de/cln_156/SharedDocs/Interviews/DE/2010/09/bm_faz.html
www.bmi.bund.de/cae/servlet/contentblob/1099988/publicationFile/88667/thesen_netzpolitik.pdf
