D: Social Media Policy
Rubrik: NachrichtenR. Olschewski - 2B Advice GmbH - the privacy benchmark
Facebook, XING, Wer-kennt-wen, Yahoo, StudiVz, LinkedIn, Localisten - Mitarbeiter sind in einer Vielzahl von sozialen Netzwerken präsent. Ob dabei Bilder von der exzessiven Betriebsfeier, von den posierenden Kollegen und Vorgesetzen oder dem Arbeitsplatz eingetragen werden dürfen, ist oft unklar. Auch die Verwendung der Firmenemailadresse oder das Eintragen und Überwachen während der Arbeitszeit bedarf einer Regelung.
Ein weiteres Social-Media-Thema sind die hinterlegten Adressen und Kontakte. Manch ein Kollege stellt dabei sein gesamtes Netzwerk, einschließlich der Geschäftspartner- und Kundendaten zur Verfügung und veröffentlicht damit oft jahrelange entwickelte Firmennetzwerke und Know-How.
Auch in geschlossenen Foren wird teilweise über Kollegen und Vorgesetzte hergezogen und die Grenzen zum Mobbing sind teilweise fließend. Meinungsfreiheit und arbeitsvertragliche Treupflichten stehen hier in einem besonderen Spannungsverhältnis.
Fachforen laden dazu ein, Unternehmenswissen breitzutreten, die Unternehmensstrategie zu publizieren und Wettbewerbsvorteile zu verlieren.
Alles zusammen kann kritische Presseberichtserstattung erleichtern, da findige Journalisten natürlich wissen, wo Informationen in den öffentlichen Netzwerken zu finden sind. Auch das Führen von Rechtsstreitigkeiten z.B. bei Arbeits- oder Schadensersatzprozessen wird erschwert, weil auch Rechtsanwälte wissen, wo sie suchen müssen.
Eine Social-Media-Policy kann hierbei Orientierung für Mitarbeiter und Unternehmensführung bieten. Regelungsbeispiel können sein: Keine Firmenmailadressen in die Community. Netzwerken zu stellen und diese nur außerhalb der Arbeitszeit zu nutzen. Wenn es sich um Open Source Communitys für Programmentwickler oder einschlägige XING-Foren für die Kollegen vom Vertrieb oder bei einschlägigem Kontext handelt, wird die Teilnahme im Interesse des Arbeitgebers sein und zugestanden.
Als Unternehmen sollte die Präsenz der Mitarbeiter in den Netzwerken jedenfalls die notwendige Beachtung finden. Strikte Verbote sind hierbei nicht zwingend geboten. Ein datenschutzrechtliches Bewusstsein und eine Risiken- und Medienkompetenz sollte aber als Teil der Fürsorgepflichten des Arbeitgebers und einer verantwortungsvollen Compliance verstanden werden.
Qualifizierte Berater identifizieren dabei gemeinsam mit der Unternehmensleitung und ggf. Personalvertretung die individuellen Bedürfnisse und Risiken der Firma und entwickeln eine entsprechende Social Media Policy und helfen bei der internen Kommunikation dieser Regelung. Auch die stichprobenhaften Kontrolle der Einhaltung und die moderaten Durchsetzung kann durch Externe realisiert werden. Sie helfen durch eine neutrale Kommunikation auch dabei die Einsicht der Betroffenen zu steigern.
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