1.10.10
D: Rechtstellung des Datenschutzbeauftragten bei Fusion zweier Krankenkassen
Rubrik: NachrichtenM. Schröder - 2B Advice GmbH - the privacy benchmark
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 29.09.2010, Aktenzeichen 10 AZR 588/09, entschieden, dass das Amt des Datenschutzbeauftragten bei einer Fusion zweier Krankenkassen mit dem Erlöschen der Krankenkasse endete. Der Datenschutzbeauftragte habe daher keinen Anspruch gegen die aus der Fusion hervorgegangene neue Krankenkasse, weiterhin als Datenschutzbeauftragter beschäftigt zu werden.
In seiner Pressemitteilung zitiert das Bundesarbeitsgericht zunächst § 4f Abs. 1 BDSG und stellt fest, dass das BDSG keine ausdrückliche Regelung für den Fall des Erlöschens einer öffentlichen Stelle im Rahmen einer Fusion enthält. Bei den beiden Krankenkassen handelte es sich um öffentliche Stellen. Es ist fraglich, ob sich die Erwägungen des Gerichts auch auf Fusionen von nicht-öffentlichen Stellen übertragen lassen. Dies lässt sich mit Sicherheit aber erst nach der Veröffentlichung der Entscheidungsgründe feststellen.
Quelle:
juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py
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"Die Vereinheitlichung von Daten-
schutzprozessen im Konzern ist eine große Herausforderung.
2B Secure als weitestgehend
integriertes und Intranet-fähiges Tool hat uns sehr
geholfen, unsere Anforderungen
umzusetzen. Dabei hat uns
besonders gefallen, wie uns der
Hersteller bei der Umsetzung und
bei vielen Einzelfragen unter-
stützt hat, und wir freuen uns
auf eine weiterhin gute
Zusammenarbeit mit 2B ADVICE."
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Dr. Barbara Kirchberg-Lennartz
Konzern-Datenschutzbeauftragte
Konzern-Datenschutzbeauftragte
Deutsche Lufthansa AG
