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19.10.10

D/EU: Datenschutz im Auto 2.Teil

Rubrik: Nachrichten
R. Olschewski - 2B Advice GmbH - the privacy benchmark

Der Firmenwagen entwickelt sich immer mehr zum rollenden Netzwerk. Daher stellt sich die Fragen von Datenschutz und Datensicherheit. Viele Fahrzeuge im Flotteneinsatz sind mit GPS-Empfängern und Navigationssoftware ausgestattet. Hinzu kommen vernetzte Bordrechner, eine hohe Speicherleistung sowie die Möglichkeiten der mobilen Telekommunikation.

Datenschützer stellen sich daher schon manchmal die Frage, ob Fahrzeuge mit einem Bordcomputer nebst vernetzter Navigationssoftware mittlerweile den Charakter eines datenschutzrechtlichen Verfahrens haben.

 

Der Gesetzgeber will nun mit einem neuen Gesetzesentwurf im § 32 g BDSG den Einsatz von Ortungssystemen unter anderem in Firmenfahrzeugen auf eine konkrete gesetzliche Grundlage stellen, da bisher nur allgemeingesetzliche Datenschutzregelungen galten, welche die heutigen technischen Möglichkeiten nur unzureichend abbildeten.

 

Die Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten aus Ortungssystemen zum Beispiel in einem Firmenfahrzeug soll nur noch zulässig sein, wenn dies aus betrieblichen Gründen erforderlich ist, um die Sicherheit oder Koordinierung des Einsatzes des Beschäftigten zu gewährleisten.

 

Der Einsatz des Ortungssystems muss dem Beschäftigten kenntlich gemacht werden und darf nur während der Arbeitszeit stattfinden.

 

Auch zum Eigentumsschutz darf das Ortungssystem eingesetzt werden. Eine Ortung darf aus diesem Grund aber so lange nicht erfolgen, wie der Beschäftigte das Fahrzeug erlaubt besitzt.

 

Unklar ist noch, was mit den immer leistungsfähiger werdenden Bordcomputer, die es insbesondere bei hochwertigen Fahrzeugen gibt, geschehen soll. Diese Systeme speichern häufig ein Bewegungsmuster und eine Vielzahl von Einzeldaten. Häufig sind sich Arbeitgeber und Beschäftigte nicht einmal darüber im Klaren, welche Einzelangaben gespeichert werden und mit welcher Speicherdauer Bordcomputer arbeiten, die insbesondere in den Werkstätten unproblematisch ausgelesen werden können.

 

Die Komplexität der datenschutzrelevanten Speicherung von Fahrzeugdaten und die Möglichkeiten diese mit Personendaten zu verknüpfen, kann die Beratung eines Datenschutzexperten sinnvoll machen. Unternehmen und Belegschaftsvertreter, welche hier auf Rechtssicherheit setzen wollen, werden diesbezüglich ihren Datenschutzbeauftragten ansprechen.

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"2B Advice hat uns durch ausgezeichnete Beratung überzeugt. Daher haben wir Sie ebenfalls als externe Datenschutzbeauftragte bestellt um eine rundum professionelle Betreuung sicher zu stellen."
Pia Schlei Manager HR Germany, Scanda, SEE, Automotive
Chep

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