D/EU: Mitarbeiter-Fragebogen (EU-Parlament)
Rubrik: NachrichtenR. Olschewski - 2B Advice GmbH - the privacy benchmark
Wer kennt es nicht? Bewerber oder neue Mitarbeiter müssen regelmäßig zum Beginn einen Mitarbeiterfragebogen ausfüllen. Dieser ist mal mehr oder weniger umfangreich, aber abgefragt wird in der Regel nur das Notwendigste. Häufig sind die Fragen Gegenstand von langen Verhandlungen zwischen Geschäftsleitung und Personalabteilung auf der einen Seite und Betriebsrat und Datenschutzbeauftragten auf der anderen. Auch medizinische Einstellungstests sind nicht ungewöhnlich.
Die EU-Gesetzgebung ist eher bekannt für hohe Standards und strenge Normen und Maßstäbe beim Grundrechtsschutz. Auch von den Unternehmen wird daher europaweit die strenge Einhaltung der Bestimmungen zum Mitarbeiterdatenschutz erwartet.
Anders die EU-Verwaltung. Diese wollte es von den ca. 1.500 angestellten Assistentinnen und Assistenten nämlich ganz genau wissen und schreckte laut verschiedenen Zeitungsberichten auch von Fragen wie: „Haben Sie Hämorrhoiden oder sexuell übertragbare Krankheiten? Gab es in Ihrer Familie schon Fälle von Geisteskrankheit? Wann hatten Sie ihre letzte Menstruation?“ nicht zurück. Aber auch das Reiseverhalten war Teil des umfangreichen Fragebogens, welcher dann mit anderweitigen Informationen aus unbekannten Quellen gegengeprüft wurde. Mitarbeiter welche beispielsweise die Frage nach Aufenthalten in Afrika wahrheitswidrig verneinten, wurden anderweitig von der EU-Verwaltung belehrt.
Weiterhin sollten die Mitarbeiter Blut und Urin zu medizinischen Tests abgeben.
Protestierende EU-Politiker wurden angeblich dahingehend informiert, dass der Fragebogen nicht einstellungsrelevant sei. Den betroffenen Mitarbeitern wurde allerdings genau das Gegenteil mitgeteilt.
Wie verschiedene Quellen berichten stellen beauftragte Datenschutzexperten bei den Fragen massive Verstöße gegen Datenschutzbestimmungen fest. Gleichwohl wurde der Fragebogen bisher wohl noch nicht aufgegeben. Es bleibt abzuwarten, ob erst rechtliche Schritte erforderlich sind, bei der EU-Verwaltung ein Einsehen zu erzeugen, dass Mitarbeiter in oder vor einem Beschäftigungsverhältnis nicht völlig rechtlos sind und Fragen nur dann zulässig sind, wenn deren Antworten für die Durchführung des Beschäftigungsverhältnisses notwendig sind.
Unternehmen haben schon bisher in den Mitarbeiterfragebögen nur die zwingend notwendigen Informationen abgefragt. Weitreichendere Befragungen sollten davon abhängig gemacht werden, ob eine Erhebung und Verarbeitung der Daten zulässig ist.
Quelle: www.heise.de/tp/r4/artikel/33/33247/1.html
www.welt.de/politik/ausland/article5544959/EU-Parlament-schnueffelt-neue-Mitarbeiter-aus.html
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