D: Wirtschaftsminister legt ersten Entwurf der TKG-Novelle vor
Rubrik: NachrichtenM. Schröder - 2B Advice GmbH - the privacy benchmark
In seiner Pressemitteilung vom 23. September 2010 teilt der Bundeswirtschaftsminister mit, dass er seinen noch nicht veröffentlichten Entwurf der Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) den Ministerien zur Abstimmung vorgelegt hat. Die TKG-Novelle dient der Umsetzung von europäischen Richtlinien und wird auch einige Änderungen für den Bereich des Datenschutzes mit sich bringen.
Novellierungsbedarf besteht unter anderem auf Grund der Richtlinie 2009/136/EG. In Artikel 2 dieser Richtlinie sind einige Änderungen für den Datenschutz in der elektronischen Kommunikation vorgesehen. Gemäß diesen Änderungen, die bis Ende Mai 2011 in geltendes nationales Recht umzusetzen sind, muss der Teilnehmer darüber informiert werden, wenn Informationen auf seinem Endgerät gespeichert oder dort bereits gespeicherte Informationen ausgelesen werden sollen. Zulässig ist die Speicherung oder das Auslesen grundsätzlich nur, wenn der Teilnehmer seine Einwilligung zu dieser Speicherung erteilt. Ausnahmen gelten nur in wenigen Fällen.
In seiner Pressemitteilung kündigte der Wirtschaftsminister an, dass insbesondere bei Geolokations- oder Ortungsdiensten, eine erhöhte Transparenz für mehr Datenschutz sorgen soll. Der Entwurf sähe vor, dass Ortungsdienstanbieter den Teilnehmer bei jeder Ortung des Mobilfunkgerätes informieren müssen. Bereits jetzt gibt es Informationspflichten über die Ortung von Mobilfunkgeräten in § 98 Abs. 1 S. 2 TKG. Die derzeitige Regelung sieht eine gesonderte schriftliche Einwilligung des Teilnehmers vor, sofern die Standortdaten für einen Dienst mit Zusatznutzen verarbeitet werden. Die Information des Teilnehmers über die durchgeführte Standortbestimmung ist derzeit dann erforderlich, wenn der (Ortungs-)Dienst mit Zusatznutzen Standortdaten an andere Teilnehmer oder Dritte übermittelt. Auch ist eine Information über die Anzahl der Standortbestimmungen derzeit nach höchstens fünf Standortbestimmungen Pflicht. Diese Regelung dürfte nach der Ankündigung des Wirtschaftsministers deutlich verschärft werden.
Es bleibt abzuwarten, ob an der derzeitigen Form der Benachrichtigung über die Ortungen – per Textmitteilung – festgehalten wird oder ob der Entwurf diesbezüglich technikneutral formuliert sein wird.
Quellen:
www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Presse/pressemitteilungen,did=360138.html
eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do
eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do
