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21.01.11

D/EU: Hustinx zur neuen EU Datenschutzrichtlinie

Rubrik: Nachrichten
F. Fiesel - 2B Advice GmbH - the privacy benchmark

Der Europäische Datenschutzbeauftragte (ESDB) Peter Hustinx hat in einer Erklärung jüngst bekannt gegeben, dass eine neue EU-Datenschutzrichtlinie oder besser eine Verordnung erforderlich ist. Hustinx nimmt damit erneut Bezug auf seine Aussage von 2007, dass eine Überarbeitung der Europäischen Datenschutzrichtlinie dringend notwendig ist.

Die aktuelle EU-Richtlinie 95/46/EG entspricht seit längerer Zeit nicht mehr den aktuellen Ansprüchen, da bei der Erstellung viele Aspekte nicht berücksichtigt werden konnten, da die betroffene Technologie zu dieser Zeit noch nicht im flächendeckenden Einsatz war, wie z. B. das Internet. Daraus leitet der EDSB ab, dass die Richtlinie nach der Überarbeitung, technikneutral beschreiben muss, welche Maßnahmen umzusetzen sind, so dass die neue Version der EU-Datenschutzrichtlinie langfristig die Rechtssicherheit im Bereich des Datenschutzes stärkt.

 

In seiner Erklärung fordert Hustinx weiterhin eine schnelle und präzise Anpassung der aktuellen Richtlinie an die existierenden Gegebenheiten. Eine der Hauptforderungen ist, dass Datenschutz Vertrauen schaffen und andere öffentliche Interesse unterstützen soll. Dies soll mit Hilfe starker Regelungen umgesetzt werden.

 

Eine weitere Forderung besteht darin, dass die bestehenden Gesetze in den einzelnen EU-Mitgliedsländern an die neuen Regelungen angepasst werden müssen und der dabei bisher vorhandene Spielraum so eingeschränkt werden muss, dass eine Harmonisierung des europäischen Datenschutzes im Ganzen stattfinden kann. Deshalb hält er eine Datenschutzverordnung, die direkte Rechtswirkung entfaltet, für ggfls. zielführender als eine Richtlinie, die in den Mitgliedsstaaten unterschiedlich umgesetzt werden kann. Unterstützung findet der EDSB in der Arbeit seiner Vorgänger sowie durch die Working Party 29 (WP29).

 

Die Überarbeitung der Richtlinie soll in diesem Jahr erfolgen. Man kann hoffen, dass die Novelle der europäischen Datenschutzrichtlinie zur Transparenz des Datenschutzes in der EU beiträgt und das gerade für international operierende Unternehmen leichter ersichtlich ist, welche Datenschutzgesetze Anwendung finden. Zudem wäre es sicherlich wünschenswert, wenn die veralteten Regelungen so überarbeitet werden, dass Unternehmen die Vorteile moderner Technologien, wie Cloud Services einsetzen können, ohne an die heutigen Grenzen der Datenschutzgesetzgebung zu stoßen.

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"Wir legen Wert auf geballte Fachkompetenz und schlanke Prozesse. Daher haben wir unseren externen Datenschutzbeauftragten bei 2B Advice bestellt. Dem Team von 2B Advice merkt man die fachliche aber auch technologische Expertise und die Erfahrung im professionellen Projektmanagement einfach an."
Jakob M. Hess CEO
Pfaff AQS

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