EU: 5. Europäischer Datenschutztag; Schutz durch Risikobewusstsein
Rubrik: NachrichtenR. Olschewski - 2B Advice GmbH - the privacy benchmark
Datenschutzangriffe können von außen erfolgen, aber gehen weitaus häufiger von Mitarbeitern aus. Der 5. Europäische Datenschutztag will das Risikobewusstsein von Bürgern und Unternehmen für die Bedeutung eines wirksamen Datenschutzes in Europa steigern.
Dies ist kein Selbstzweck sondern Datenschutzverletzungen können erpressbar machen. Dies musste ein bekanntes bundesdeutsches Energieversorgungsunternehmen schmerzvoll erfahren. Das erfolgreiche Unternehmen, welches viel Geld in nationale Marketingkampagnen steckte, wurde von einem ehemaligen Werkstudenten mit geklauten Kundendaten erpresst. Der ehemalige Mitarbeiter hatte sich die Daten von 700.000 Kunden der E.ON Tochter „E wie einfach“ auf seinen privaten USB-Stick gespeichert.
Der ehemalige Mitarbeiter wurde im Dezember 2010 vom Landgericht München zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt, weil er gemeinsam mit Komplizen versucht hat, das Unternehmen zu erpressen. Am Ende wollte der Täter 800000 Euro für die Vernichtung der Daten von dem geschädigten Unternehmen. Letztlich wurde der Erpresser zwar überführt. Den USP-Stick mit dem Datenbestand will er vernichtet haben und die Staatsanwaltschaft hofft, dass dies auch stimmt. Welchen Wert die Daten auf dem Schwarzmarkt erzielt hätten, ist letztlich nicht bekannt.
Es kann nur geschätzt werden, wie häufig Erpressungen mit entwendeten Daten nicht bekannt werden oder Konkurrenzunternehmen die begehrten Informationen von kriminellen Datenhändlern erwerben. Sicher ist allerdings, dass der Schutz der hochsensiblen Kundendaten höchste Priorität haben sollte. Datenbestände gehören daher kategorisiert und hochsensible Daten sollten mit einem adäquaten Sicherungskonzept versehen sein. Dieses kann eine Kopiersperre, strenge Zugangskontrollen und ein 4-Augen Prinzip beinhalten. USP-Ports können auf unternehmenseigenen Rechnern mit entsprechenden Einschränkungen versehen sein und die Verwendung von privaten USP-Sticks im Unternehmen generell untersagt werden. Insgesamt braucht jedes Unternehmen aber ein auf die konkreten Gefährdungen zugeschnittenes Konzept, welche in der Regel nur Fachleute gemeinsam mit der Geschäftsleitung entwickeln können.
Unerlässlich ist aber die notwendige Sensibilität in Fragen des Datenschutzes für welche der 5. Europäische Datenschutztag wirbt.
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