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8.03.11

D: Geodaten-Kodex

Rubrik: Nachrichten
R. Olschewski - 2B Advice GmbH - the privacy benchmark

Der BITKOM-Präsident hat anlässlich der Cebit 2011 in Hannover den unterschriebenen Datenschutz-Kodex für Geodatendienste an den Bundesinnenminister überreicht.

 

Die BITKOM ist mit mehr als 1000 Direktmitgliedern das Sprachrohr der IT-, Telekommunikations- und Neue-Medien-Branche. Dieser Selbstverpflichtungserklärung der Industrie waren intensive Gespräche der BITKOM mit der Politik und den Datenschutzbehörden vorangegangen. Ziel ist es ohne gesetzliche Regelungen auszukommen.

 

Der Kodex wurde von unter anderem von Deutsche Post/DHL, Deutsche Telekom, Google, Microsoft und Nokia unterzeichnet. Weitere Unternehmen können der Erklärung beitreten.

 

Die Selbstverpflichtung soll bis Herbst 2011 umgesetzt sein.

 

Der Datenschutz-Kodex für Geodatendienste hat folgende Kernbestandteile:

 

• Es soll ein zentrales Internetportal als einheitliche Anlaufstelle für Informationen und Widersprüche geben. Auf diesem zentralen Webportal soll es Links geben, welche direkt auf die Widerspruchsseiten der Anbieter verweisen. Auf diesen Seiten können Nutzer dann beispielsweise ihre Hausfassade direkt markieren und unkenntlich machen lassen.

 

• Wer kein Internet hat, soll per Briefformular unkompliziert Widerspruch einlegen können.

 

• Für die Online-Widersprüche soll die Angabe einer einfachen E Mail-Adresse genügen. Mittels eines Einheitsformulars kann auch bei allen beteiligten Panorama-Diensten per Brief widersprochen werden.

 

• Gesichter und Kfz-Kennzeichen werden ohne Antrag automatisch unkenntlich gemacht, auf Wunsch auch ganze Personen und Autos.

 

• Die Anbieter informieren auf ihren eigenen Webseiten und über das zentrale Internetportal mindestens einen Monat im Voraus über geplante Aufnahmefahrten.

 

• Mit dem Geodaten-Kodex haben sich die Anbieter verpflichtet eine kostenlose telefonische Beratungsstelle einzurichten.

 

• Die Anbieter informieren verständlich und an leicht auffindbarer Stelle über Widerspruchsmöglichkeiten und Datenschutzregeln. Mit einem einheitlichen Logo weisen die Unterzeichner auf ihrer Webseite auf den Kodex hin. Für die unterzeichnenden Unternehmen ist der Kodex verbindlich.

 

Eine Verpflichtung die Rohdaten zu vernichten besteht nicht.

 

Die Unterzeichner unterwerfen sich neben der Kontrolle durch den Datenschutzbeauftragten einer freiwilligen Selbstkontrolle. Bei Verstößen oder begründeten Beschwerden können verschiedenen Sanktionsformen von Geldstrafen bis zum Ausschluss aus dem Kodex verhängt werden, um die Einhaltung der Vorgaben der Vereinbarung sicherzustellen.

 

 

Quelle: www.bitkom.org/de/presse/8477_67099.aspx

Text: www.bitkom.org/files/documents/Datenschutz-Kodex_28_02_2011_mitLogos.pdf

www.bitkom.org/files/documents/Datenschutz-Kodex_28.02.2011_Erlaeuterung.pdf

 

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"Wir legen Wert auf geballte Fachkompetenz und schlanke Prozesse. Daher haben wir unseren externen Datenschutzbeauftragten bei 2B Advice bestellt. Dem Team von 2B Advice merkt man die fachliche aber auch technologische Expertise und die Erfahrung im professionellen Projektmanagement einfach an."
Jakob M. Hess CEO
Pfaff AQS

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