EU: Positive Bewertung des EU-Rates für das „Gesamtkonzept für den Datenschutz in der Europäischen Union“
R. Olschewski - 2B Advice GmbH - the privacy benchmarkIn seiner Sitzung vom 24-25 Februar 2011 hat der Rat „Justiz und Inneres“ seine Schlussfolgerungen zur Mitteilung der Europäischen Kommission für ein Gesamtkonzept für den Datenschutz verabschiedet. Der Rat begrüßt darin das Vorhaben der Kommission das Datenschutzrecht zu modernisieren und an die aktuellen Herausforderungen anzupassen. Er betont, dass der Datenschutz für die einzelnen Bürger und insbesondere für Kinder, die Zugang zu Datenaustauschbörsen haben, unbedingt gewährleistet werden muss.
Auf der Grundlage spricht sich der Rat dafür aus, dass besondere Aufmerksamkeit auf Gruppen von Unternehmen und die Übertragung von Daten bei Arbeitsverhältnissen gelegt wird.
Insbesondere unterstützt der Rat aber auch die Vorhaben zur Harmonisierung der Rolle der Datenschutzbeauftragten.
Nach Auffassung der EU-Kommission sollten die Grundsätze der bestehenden Datenschutzrichtlinien nach wie vor Gültigkeit haben und ihre Technikneutralität fortbestehen.
Der Rat teilt die Einschätzung der Kommission, dass aktueller Handlungsbedarf beim Datenschutz besteht. Diesen sieht er bei:
• Der Auswirkungen neuer Technologien
• Dem Datenschutzes im Binnenmarkt
• Neuer institutionelle Strukturen zur Durchsetzung des Datenschutz
Weiterhin sollten sowohl die Rechte des Einzelnen, wie die Effizienz des Datenschutzes im Binnenmarkt, gesteigert werden.
Der Einzelne soll durch Transparenz, Aufklärung und Kontrolle in allen Situationen, aber insbesondere auch bei sog. sensiblen Daten besser geschützt werden.
Einheitliche Regelungen im Binnenmarkt sollen mehr Rechtssicherheit und gleiche Bedingungen für die Verantwortlichen für die Datenverarbeitung in der gesamten EU gewährleisten.
Die globale Dimension des Datenschutzes sollte durch entsprechende einfache und klare Bestimmungen bei internationalen Datentransfers abgesichert werden, insbesondere indem die Gesellschaft sich auf universelle Grundsätze des Datenschutz verständigt.
Letztlich unterstützt der Rat die Weiterentwicklung des Datenschutzrechts hin zur Einführung des „Rechts auf Vergessen werden“ als innovatives Rechtselement.
Quelle:
www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/en/jha/119461.pdf
Diskutieren Sie mit uns über den Datenschutz in der EU bei Xing Gruppe: „Data Protection in the European Union“
