D: Landesbeauftragter für den Datenschutz NRW plant Neuausrichtung seiner Behörde
Rubrik: NachrichtenM. Schröder - 2B Advice GmbH - the privacy benchmark
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit im Land Nordrhein-Westfalen, Herr Ulrich Lepper, kündigt in dem jüngst veröffentlichten Datenschutzbericht an, seiner Behörde eine neue Ausrichtung zu geben. Die drei wesentlichen Elemente dieser neuen Ausrichtung sind Aktivitäten für eine stärkere Eigenverantwortung der Daten verarbeitenden Stellen, eine verbesserte Datenschutzkompetenz der Bürger sowie eine intensivere Aufsicht durch die Behörde.
Der Landesbeauftragte stellt zunächst heraus, dass sich das in Deutschland praktizierte Modell des betrieblichen Datenschutzbeauftragten bewährt habe. Die betrieblichen Datenschutzbeauftragten sorgten dafür, dass die verantwortlichen Stellen ihrer Verantwortung für die Einhaltung der Datenschutzgesetze eigenständig nachkommen könnten. Insoweit hält Herr Lepper das Modell des betrieblichen und behördlichen Datenschutzbeauftragten auch im Rahmen der Überarbeitung der europäischen Datenschutzrichtlinie für richtungsweisend. Um die Arbeit der Datenschutzbeauftragten zu erleichtern möchte er den Informationsfluss zwischen seiner Behörde und den verantwortlichen Stellen verbessern. Den Datenschutzbeauftragten der jeweiligen Stellen möchte er unbürokratisch und schnell richtungsweisende Entscheidungen seiner Behörde zur Kenntnis geben. Als Möglichkeit verweist er auf den Newsletter seiner Behörde.
Der Landesbeauftragte kündigte an, den Kontakt zu Medienanstalten zu suchen, um in der Bevölkerung die Datenschutzkompetenz zu steigern. Nach Ansicht des Landesbeauftragten wüssten zu wenig Bürger um ihre Datenschutzrechte.
Als wesentlichen Schritt plant Herr Lepper, die Aufsicht durch verstärkte Kontrollen zu intensivieren. Mittelfristig soll ein Team von Mitarbeitern sich auf die Kontrollen vor Ort spezialisieren und diese durchführen. Durch die so erlangte Routine soll es möglich sein, regelmäßige Kontrollen durchzuführen und bei „Datenskandalen“ schnell und effektiv die erforderlichen Umstände zu ermitteln. Herr Lepper betont, dass die Aufsicht spürbar und sichtbar sein muss, um über den Einzelfall hinaus Wirkung zu erzielen.
Datenschutzbeauftragte und Unternehmen können sich über diese Ankündigungen freuen. Hinsichtlich der verbesserten Informationsflüsse ist eine thematisch sortierte Veröffentlichung der entsprechenden Entscheidungen auf der Internetseite des LDI wünschenswert. Ähnliches wird von der Aufsichtsbehörde Niedersachsen bereits praktiziert. Vermehrte Kontrollen kommen all den Unternehmen zu Gute, die in den Datenschutz investieren und dadurch Nachteile gegenüber Unternehmen hinnehmen müssen, welche sich die Aufwände für Datenschutzkonformität sparen.
Weitere Informationen:
https://www.ldi.nrw.de/mainmenu_Service/submenu_Berichte/Inhalt/20_DIB/20_DIB.pdf
