EU: Am 25. Mai 2011 läuft Umsetzungsfrist der europäischen Cookie-Richtlinie aus
Rubrik: NachrichtenR. Olschewski - 2B Advice GmbH - the privacy benchmark
In Großbritannien gibt es aktuell eine lebhafte Diskussion über die Umsetzung der EU-Richtlinien zur rechtskonformen Einwilligung zum Setzen von Cookies. Der bundesdeutsche Gesetzgeber hat bisher noch keine entsprechende Gesetzänderung bzw. Ergänzung verabschiedet. Auch kein anderer EU-Staat hat bisher die EU-Vorgaben in den letzten 3 Jahren wirksam umgesetzt.
Als einer der Ersten hat nun der Britische Datenschutzbeauftragte Christopher Graham eine Empfehlung zur Umsetzung der europäischen sogenannten Cookie-Richtlinie herausgegeben.
Browser-Cookies werden von Internetdienstleistern genutzt, um Informationen über das Nutzungsverhalten von Internetnutzern zu erhalten. Bisher wurde kritisiert, dass Nutzer keinen Einfluss auf Cookiedaten haben und Inhalt, Umfang und Dauer der Speicherung und der Empfänger der Daten für Ihn in der Regel unbekannt sind.
Laut entsprechender Presseveröffentlichungen sieht auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar gesetzgeberischen Handlungsbedarf mit dem Ziel Cookies nur dann zuzulassen, wenn eine informierte Einwilligung des Nutzers erfolgt. Dabei muss die Einwilligung aufgrund klaren und umfassenden Informationen erfolgen. Eine erforderliche gesetzliche Regelung könne beispielsweise im Telemediengesetz eingefügt werden.
Die obersten Aufsichtsbehörden für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich (Düsseldorfer Kreis) haben ebenfalls bereits im November 2010 eine gesetzliche Regelung angemahnt.
Dabei sind noch mehrere inhaltliche Lösungen im Gespräch. Einerseits könnte die Einwilligung durch eine entsprechende einmalige Einstellung des Internetbrowsers erfolgen. Andererseits steht in der Diskussion, dass ein Bannersymbol auf der Internetseite erscheinen könnte, welches dem Nutzer die erforderlichen Informationen zur Verfügung stellt.
Offen ist ebenfalls noch, ob je nach Eingriffstiefe der Cookies abgestufte Einwilligungen erforderlich sein könnten. Flash-Cookies könnten z.B. nur mit gesonderter Einwilligung zulässig sein. Notwendige Session-Cookies dagegen sogar ohne Einwilligung.
Alle Unternehmen, welche das Internet nutzen müssen sich darauf einstellen, dass die europäischen Bestimmungen im Internetangebot zukünftig abgebildet werden müssen. Es wird zukünftig eine informierte Einwilligung des Nutzers erforderlich sein, wenn Cookies im Internetangebot zum Einsatz kommen.
Weitere Informationen:
eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do
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