D: Verbraucherschutzministerium fordert Abmahnungen bei Datenschutzverstößen
Rubrik: NachrichtenM. Belke - 2B Advice GmbH - the privacy benchmark
Laut Spiegel Online prüft das Verbraucherschutzministerium die Werbekunden von ausländischen Plattformen, die gegen inländisches Datenschutzrecht verstoßen, in die Pflicht zu nehmen.
Christian Grugel, in Aigners Ministerium Leiter der Abteilung Verbraucherpolitik prüft laut einer Meldung auf Spiegel Online ,"ob betroffene Unternehmen die Möglichkeit haben sollten, gegen Konkurrenten vorzugehen, die sich durch Datenschutzverstöße einen Wettbewerbsvorteil verschafft haben", so Grugel. Deutsche Unternehmen sollen danach dafür einstehen, dass sie die Werbevorteile von Plattformen nutzen, die gegen Datenschutz verstoßen. Dahinter steckt der Gedanke, dass das werbende Unternehmen von entsprechenden Datenschutzverstößen profitiert. Das ist zum Beispiel beim Behavioral Targeting (Verhaltensorientiertes Ansprechen von Zielgruppen) der Fall, wenn also Verhaltensprofile von Betroffenen für eine zielgerichtete Platzierung von Werbung genutzt werden. Entsprechende Systeme werden z.B. von Suchmaschinenanbietern eingesetzt und sind immer wieder rechtlich umstritten. Wettbewerbern des werbenden Unternehmens soll es nach den Vorstellungen der Verbraucherschützer möglich sein, das werbende Unternehmen abzumahnen, da es sich einen rechtswidrigen Wettbewerbsvorteil gegenüber dem Unternehmen verschafft, dass Werbung nur auf Plattformen schaltet, die sich datenschutzkonform verhalten.
Eine solche Möglichkeit zur Abmahnung ist als kritisch anzusehen. In vielen Fällen, die von den Verbrauchern und von den Datenschützern als rechtswidriges Verhalten moniert werden, ist es sehr umstritten ist, ob ein Datenschutzverstoß überhaupt vorliegt. Tatsächlich würde durch den Vorschlag der Verbraucherschützer, die Aufsicht über den Datenschutz von den Aufsichtsbehörden auf die Privatwirtschaft verlagert. Diese sind aber bisher nur in wenigen Fällen überhaupt rechtlich gegen die Plattformanbieter vorgegangen und scheuen in der Praxis die rechtliche Auseinandersetzung. Wohl weil der Ausgang eines Verfahren in vielen Fällen für die Beteiligten ungewiss ist. Das Verbraucherministerium suggeriert hier, dass es ein Problem gibt, Sanktionen gegen Datenschutzverstöße zu vollstrecken. Das Problem besteht aber bisher überhaupt nicht, weil es in der Regel nichts zu vollstrecken gibt. Problematisch ist viel mehr, dass die Aufsichtsbehörden zwar politisch Stellung beziehen, bisher aber in den seltensten Fällen Verwaltungsverfahren oder Bußgeldverfahren gegen die Plattformanbieter einleiten.
Sollte es zu einer entsprechenden Gesetzesänderung kommen, so kann bei der unsicheren Rechtslage, kein Unternehmen riskieren, auf den gängigen Plattformen zu werben, was erhebliche Auswirkung auf den Werbemarkt und für den Vertrieb von Produkten und Dienstleistung mit sich bringen würde. Dies würde solange gelten, bis das Handeln oder Unterlassen von Werbeplattform im Umgang mit personenbezogenen Daten in letzter Gerichtsinstanz beurteilt wurde. Denn erst dann kann ein Geschäftsführer oder Vorstand eines Unternehmens es wieder wagen, die Möglichkeiten dieser Plattformen zu nutzen und dort Werbung seines Unternehmens zu erlauben.
Weitere Informationen:
www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,767756,00.html
de.wikipedia.org/wiki/Online_Targeting
