D: Datenschutzaufsicht über hessische Unternehmen neu geregelt
Rubrik: NachrichtenM. Schröder - 2B Advice GmbH - the privacy benchmark
Die Datenschutzaufsicht des Regierungspräsidiums Darmstadt, Dezernat I17 – über die nicht öffentlichen Stellen wird in Kürze enden. Das Land Hessen bündelt die Aufsicht über den Datenschutz ab dem 01.07.2011 bei dem Hessischen Datenschutzbeauftragten und kommt damit einer Forderung des Europäischen Gerichtshofs nach.
Mit Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 02.03.2010 mahnte dieser mehr Unabhängigkeit für die Datenschutzaufsichtsbehörden an. Der Hessische Landtag folgte nun diesen Vorgaben und setzte sie mit dem Gesetz zur Neuordnung des Datenschutzes und Wahrung der Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten um.
Für Unternehmen, Datenschutzbeauftragte und Betroffene bedeutet dies, dass sie sich eine neue Adresse für die Aufsicht im nicht-öffentlichen Bereich notieren müssen.
Doch die Folgen könnten über eine bloße Adressänderung hinausgehen. Der Hessische Datenschutzbeauftragte, Prof. Dr. Michael Ronellenfitsch, hat angekündigt, nicht öffentliche Stellen nun stärker kontrollieren zu wollen. Laut einem Bericht der Nachrichtenagentur Heise befinden sich Unternehmen der Energiebranche sowie Hersteller von so genannten Smart-Metern im Blick des Datenschutzbeauftragten des Landes Hessen. Auch Auskunfteien wie die Schufa und Banken sieht Prof. Dr. Ronellenfitsch als Ziel von Kontrollen. Ebenfalls kritisiert er die „Bespitzelung von Mitarbeitern“ in den Unternehmen. Er kündigte verstärkte Überprüfungen vor Ort an, was bislang auf Grund von Personalmangel nur sehr eingeschränkt möglich gewesen sei.
Damit befindet sich Herr Prof. Dr. Ronellenfitsch in guter Gesellschaft. Auch der Datenschutzbeauftragte des Landes Nordrhein-Westfalen kündigte in seinem letzten Tätigkeitsbericht an, Unternehmen verstärkt kontrollieren zu wollen und eine „Task-Force“ in seiner Behörde einzurichten, welche auf solche Kontrollen spezialisiert ist.
Dies kann ein Zeichen dafür sein, dass sich Unternehmen zukünftig tatsächlich auf Kontrollen durch die Aufsichtsbehörden einstellen müssen.
Diesen Ankündigungen würden sowohl die Wirtschaft als auch die Betroffenen sicherlich mehr Glauben schenken, wenn erkennbar wäre, dass der bis dato vorliegende und von den Aufsichtsbehörden selbst betonte Personalmangel abgestellt würde. Hierfür ist jedoch in Nordrhein-Westfalen bislang nichts ersichtlich. Es erschließt sich ebenfalls nicht, warum die neue Zuständigkeit des Datenschutzbeauftragten des Landes Hessen für den nicht-öffentlichen Bereich den bis dahin bestehenden Personalmangel beheben soll.
Wenn die Datenschutzaufsichtsbehörden verhindern wollen, dass sich zunehmend andere Ressorts – etwa das Verbraucherschutzministerium – für die Durchsetzung des Datenschutzes zuständig erklären und somit die Kernkompetenz der Aufsichtsbehörden in Frage stellen, dann müssen sie ihren Ankündigungen Taten folgen lassen.
Weitere Informationen:
www.datenschutz.hessen.de/presse_2011.htm
