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24.06.11

D: Keine Sperrung von Anonymisierungsdienste mehr durch Land Niedersachsen

Rubrik: Nachrichten
R. Olschewski - 2B Advice GmbH - the privacy benchmark

Wer heute im Internet unterwegs ist tut dies in der Regel mit einer auslesbaren IP-Adresse. Er ist damit mehr oder weniger leicht identifizierbar. Der Schutz der Anonymität wird deshalb von nationalen staatlichen Stellen mit guten Gründen als schützenswertes Recht angesehen. So wird die Gewährleistung der anonymen Nutzung des Internets beispielsweise im Rahmen der Nutzung von Cookies und der Reichweitenmessung von Werbeaktionen und Internetcontent durch aktuelle Richtlinien der EU durchgesetzt.

Vor diesem Hintergrund bieten Anonymisierungsdienstleister das Verbergen der IP-Adresse des tatsächlichen Nutzers an. Der Nutzer surft über deren Portale und ist für den Content Anbieter nicht mehr identifizierbar. Dies kann beispielsweise für Journalisten oder Menschenrechtsaktivisten, aber auch für Unternehmen welche Internetseiten von Wettbewerbern analysieren sowie jeden der im Internet anonym unterwegs sein will ein interessantes Angebot sein.

 

Das Land Niedersachsen hat nun am 21.06.2011 in einer Presseerklärung eingeräumt, die Nutzer solcher Anonymisierungsdienste von den Inhalten der Internetseite des Landes Niedersachsen in der Vergangenheit ausgesperrt zu haben. Nach eingehender rechtlicher Prüfung des Datenschutzrechts, des Telemediengesetzes und bereichsspezifischen Regelungen, so heißt es, waren die IP-Adressen der Anonymisierungsdienste gesperrt worden.

 

Der Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen hat den Einsatz von Sperrlisten aus IT-Sicherheitsgründen technisch so umsetzen lassen, das die Nutzer derartiger Dienste auf eine sogenannte Blacklist gesetzt und blockiert wurden. Die Nutzer erhielten dann einen entsprechenden Hinweis, wenn sie den Content des Landes aufrufen wollten.

 

Nun ist der Gebrauch einer Blacklist nicht ungewöhnlich, sondern Teil einer verantwortungsvollen Risikoabwehr beim Betrieb einer IT-Sicherheitsarchitektur.

 

Laut der Pressemitteilung vom 21.06.2011 haben interne Untersuchungen aber ergeben, dass in den letzten Monaten keine nachweislich über den Anonymisierungsdienst gelaufenen Angriffe auf das Content Management System des Landes Niedersachsen gelaufen sind.

 

Nicht zuletzt aufgrund entsprechender Proteste seitens von Datenschützern wurde die Sperrung der Anonymisierungsdienste daher nun aufgehoben und der anonyme Besuch der Internetseite wieder möglich gemacht.

 

 

 

www.lskn.niedersachsen.de/live/live.php

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Dr. Barbara Kirchberg-Lennartz
Konzern-Datenschutzbeauftragte
Deutsche Lufthansa AG

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