EU: Bald europaweite Benachrichtigungspflicht bei Datenschutzverstößen?
Rubrik: NachrichtenM. Schröder - 2B Advice GmbH - the privacy benchmark
In seinem von dem EU-Parlament gebilligten Bericht über die Zukunft des Datenschutzes in Europa regt der Christdemokrat und EU-Parlamentarier, Herr Axel Voss, unter anderem an, die Themen „privacy by design“ und „privacy by default“ bei der Reform der EU-Datenschutzrichtlinie zu berücksichtigen und für mehr Transparenz zu sorgen. In einer Stellungnahme begrüßte die Vize-Präsidentin der Kommission den Bericht und kündigte an, eine zwingende Benachrichtigungspflicht bei „Datenlecks“ für alle Bereiche einführen zu wollen.
Derzeit überarbeitet die Kommission die EU-Datenschutzrichtlinie 95/46/EG. In diesem Prozess hatten und haben sowohl die Betroffenen, als auch Unternehmen und Organe der EU, die Möglichkeit, Stellung zu nehmen. Mit dem Voss-Bericht hat sich das EU-Parlament zu den wünschenswerten Änderungen geäußert. Der Voss-Bericht betont, dass die Richtlinie ein idealer Ausgangspunkt für eine umfassende Datenschutzregelung in Europa ist. Daher solle sie verfeinert, erweitert und in Kraft gesetzt werden. In diesem Zusammenhang fordert auch der Voss-Bericht mehr Harmonisierung und klarere Regelungen zur Frage des anwendbaren Rechts.
Die Rechte der Betroffenen will der Bericht insbesondere im Bereich der „Online-Umgebung“ stärker umgesetzt beziehungsweise durchgesetzt wissen, hierzu zähle auch das „Recht auf Vergessen“ (right to be forgotten), welches zuletzt als „digitales Verfallsdatum“ oder „digitales Radiergummi“ in der Diskussion war. Ebenfalls spricht sich der Bericht für eine Erweiterung der Liste besonderer Arten von Daten – etwa um genetische Informationen – aus.
Die europaweite Pflicht, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, begrüßt der Voss-Bericht, wobei die Interessen von kleinen oder kleinsten Unternehmen gewahrt bleiben müssten. Auch die Harmonisierung der Meldepflichten und Meldeverfahren wird in dem Bericht als wünschenswert hervorgehoben. Überdies müssten weitere Anstrengungen unternommen werden, den Datenschutz in einem weltweiten Kontext durchzusetzen.
Der Bericht und die Reaktion der Vize-Präsidentin sind ein weiterer Fingerzeig, mit welchen Anpassungen der Richtlinie zu rechnen ist. Der erste Entwurf der überarbeiteten Richtlinie wird zum Ende des Jahres 2011 erwartet.
Weitere Informationen:
europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do
www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do
