D: Energiewende und Datenschutz
Rubrik: NachrichtenR. Olschewski - 2B Advice GmbH - the privacy benchmark
Intelligentes Energiemanagement braucht eine breite Datenbasis. Die entsprechende Technologie entwickelt sich in großen Schritten, aber der Datenschutz darf dabei nicht auf der Strecke bleiben.
Kommunizierende Stromzähler (Smart Meter) für Stromverbraucher als Teil eines intelligenten Stromnetzes (Smart Grid), verschaffen einen Teil der notwendigen Daten zu Steuerung des kollektiven Energiebedarfs.
Das Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD), hat mit einer Pressemitteilung vom 15.06.2011 auf den Gesetzesentwurf des Gesetzes zur Neuregelung energiewirtschaftlicher Vorschriften (EnWG-E) reagiert, mit welchem die notwendigen Voraussetzungen für die sog. Energiewende bei gleichzeitiger Netzstabilität geschaffen werden sollen. Die Ablösung der Kernenergie soll unter anderem durch eine gleichmäßigere Lastregelung der Stromnetze erreicht werden. Dies könnte beispielsweise dadurch geschehen, dass Waschmaschinen nachts in Betrieb gesetzt werden, wenn der sonstige Strombedarf im Netz gering ist.
Auch die Stromerzeugung soll sich an den tatsächlichen Bedarfen der Bevölkerung orientieren, so dass beispielsweise auch in der Mittagszeit ausreichend Strom zur Verfügung gestellt wird.
Smart Metering, das elektronische Ablesen des Stromverbrauchs, erlaubt damit künftig aber auch die Erstellung detailliertester Persönlichkeitsprofile über den Verbrauch der Energie und somit Aussagen über die Lebensgewohnheiten der Verbraucher. Auch das Recht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung sieht das ULD in Gefahr.
Die Datenerhebung vom Tarifmodell des Anbieters abhängig zu machen birgt verschiedene Risiken. Die Verpflichtung zum Einbau von Smart Metern ist demnach mit dem Recht auf Informationelle Selbstbestimmung nicht im Einklang.
Eine Möglichkeit der Netzbetreiber Verbrauchseinrichtungen beim Letztverbraucher steuern zu dürfen, sieht das ULD ebenfalls kritisch. Bei Gewährleistung der technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Datenschutz sollte eine solche einverständliche Steuerung unterbrechbarer Verbrauchsgeräte aber durchaus datenschutzkonform möglich sein.
Auch die Verantwortlichkeit muss bei einer Trennung von Netzbetreiber, Energielieferanten und Messstellenbetreibern klarer als bisher geregelt werden.
Die Verarbeitung von Verbrauchsdaten zur Visualisierung durch Dritte, insbesondere zu Zwecken die nicht zum eigentlichen Liefervertrag gehören birgt erhebliche Datenschutzrisiken, zumal der Entwurf zum EnWG-E eindeutige Sanktionsnormen vermissen lässt.
Weitere Informationen: https://www.datenschutzzentrum.de/smartmeter/20110615-pm-smartmeterregelung.htm
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schutzprozessen im Konzern ist eine große Herausforderung.
2B Secure als weitestgehend
integriertes und Intranet-fähiges Tool hat uns sehr
geholfen, unsere Anforderungen
umzusetzen. Dabei hat uns
besonders gefallen, wie uns der
Hersteller bei der Umsetzung und
bei vielen Einzelfragen unter-
stützt hat, und wir freuen uns
auf eine weiterhin gute
Zusammenarbeit mit 2B ADVICE."
Konzern-Datenschutzbeauftragte
