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13.08.11

D: Datenschutz auch im Urlaub

Rubrik: Nachrichten
R. Olschewski - 2B Advice GmbH - the privacy benchmark

Personenbezogene Daten sind auch im Urlaub heiß begehrt. Wer mit (Firmen-) Laptop oder Smartphone in fremden Netzwerken surft, lädt Datendiebe geradezu zum Datendiebstahl ein. Bei offenen Verbindungen können unverschlüsselte Daten problemlos von Eindringlingen eingesehen und missbraucht werden.

Firmensensible Daten oder vertrauliche Bilder sollten daher nicht auf den Geräten gespeichert sein, weil sie häufig beliebte Beute von Taschendieben sind und spätere Hehler kaum die Datenschutzbestimmungen und Löschungspflichten einzuhalten gedenken. Selbst Erpressungsversuche oder Datenhehlerei sind nicht völlig auszuschließen.

 

Ein WLAN sollte nur bei Gebrauch eingeschaltet sein. Dies schont die Batterie und verringert das Angriffspotential für Kriminelle. Das Lesen privater Emails über frei zugängliche Computer in Hotels oder Internetcafé birgt ebenso wie der Besuch auf der privaten Bankseite oder die Eingabe der Kreditkartendaten beim Online-Shopping ein hohes Risiko, das die Eingaben von Fremden ausgelesen und missbraucht werden.

 

Die Eingabe von vertraulichen Daten sollte daher möglichst vermieden werden oder die Passworte zumindest zeitnah danach geändert werden. Verfügungsrahmen sollten angepasst werden und in jedem Fall für die Einzel- und Wochenverfügung limitiert werden.

 

Auf die Löschung des Browserverlaufs und die Löschung des Cache beim Besuch im Internetcafé muss geachtet werden, wenn man schon einen fremden PC nutzen sollte.

 

Selbst auf Koffern und Reisetaschen sind personenbezogene Daten zu schützen, um kriminellen Banden nicht die Information einer unbenutzten Wohnung in die Hände zu spielen. Diese Mitteilung kann geradezu zum Einbruchdiebstahl einladen. Entsprechende Adresshinweise sollten daher verdeckt geführt werden und nur die notwendigsten Daten (wie beispielsweise die Mobilfunknummer oder eine Kontaktadresse) enthalten.

 

Vorsichtig sollte man auch bei Bargeldabhebungen an EC-Kartenautomaten sein. Die PIN-Nummer sollte verdeckt eingegeben werden und wenn Verdachtsmomente für Manipulationen am Gerät bestehen, auf die Abhebung an dem Gerät verzichten.

 

Auch in den sozialen Netzwerken muss sich jedermann darüber im Klaren sein, dass die allgemeine Urlaubsmitteilung das Risiko birgt, dass in Verbindung mit weiteren Informationen (bsp. XING, Google Maps, Earth, Blogs) sich Einbrecher auf ein lohnendes Einbruchsziel einstellen.

 

 

Weitere Informationen: www.tagesspiegel.de/berlin/ferienzeit-einbruchszeit-polizei-warnt-mit-flugblaettern/1894570.html

 

www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/ec-und-kreditkartenbetrug/kuno-sperrsystem.html

 

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"Mit 2B Secure Datenmanagement kann man sehr schnell umfangreiche Verfahrensregister erstellen. Jeder wesentliche Punkt wird abgefragt. Man vergisst nichts mehr."
Johann Reiter Datenschutzbeauftragter
Hauck & Aufhäuser Privatbankiers

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