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Datenschutzumfrage 2012

9.12.11

EU: Viviane Reding zur Zukunft des transatlantischen Datenaustauschs

Rubrik: Nachrichten
M. Schröder - 2B Advice GmbH - the privacy benchmark

In einer Ansprache vom 06.12.2011 auf der 2. Jährlichen Europäischen Datenschutzkonferenz hat Vize-Präsidentin der EU-Kommission, Vivian Reding, ihre Vorstellungen zum zukünftigen Datenschutz bei transatlantischem Datenaustausch dargelegt.

Frau Reding bekräftigte erneut, dass Datenschutz nicht zum Hemmschuh für transatlantische Geschäfte werden darf, auf der anderen Seite bei diesen Geschäften die individuellen Rechte der Betroffenen gewahrt bleiben müssen. Sie zeichnete zunächst die Lage in Europa nach und stellte die geplanten Vereinfachungen im Bereich der Binding Corporate Rules sowie die Vereinheitlichung und Vereinfachung des europäischen Datenschutzes in den Vordergrund. Hierbei gab sie zu verstehen, dass nach ihrem Entwurf der überarbeiteten Datenschutzrichtlinie für europäische Unternehmen ausschließlich die Aufsichtsbehörde des Mitgliedsstaates zuständig sein soll, in dem sich die Hauptniederlassung befindet. Dies soll einhergehen mit einer Vereinheitlichung des Europäischen Datenschutzrechts.

Im Hinblick auf Cloud Computing erwähnt Frau Reding die notwenige Datenportabilität und betont, dass der Betroffene zukünftig mehr Kontrolle über seine Daten erhalten solle.

Ein Aspekt der auch bei transatlantischen Datenschutzbeziehungen eine Rolle spielen kann, sei die polizeiliche und gerichtliche Zusammenarbeit. In diesem Segment soll es zu einer weiteren Vereinheitlichung bei der Frage des Datentransfers in Länder außerhalb der EU kommen. Die Diskussion um die Auswirkungen des Patriot Acts führe bereits zu starken Verunsicherungen im Bereich des Cloud-Computing.

Zum Schluss ihrer Rede äußerte Frau Reding noch die Sorge, dass die in den USA angedachte Selbstregulierung im Bereich des Datenschutzes nicht ausreichen könnten, um eine Kompatibilität mit der EU erreichen.

Nachdem Frau Reding bereits vor kurzem einen Ausblick auf mögliche neue Änderungen der Datenschutzrichtlinie gewährt hat, schälen sich nun mehr und mehr Details heraus. Im Hinblick auf die Erleichterung und Vereinfachung des Datenaustausches mit den USA kommt es in der Tat darauf an, ob es hinsichtlich des Datenschutzniveaus in den USA eine bindende Verpflichtung über gesetzliche Regelungen geben wird oder ob die USA weiter auf Selbstverpflichtungen setzen. In letzterem Fall werden weiterhin die Prüfung der Safe-Harbor-Voraussetzungen, die Anwendung der Standardvertragsklauseln der EU oder das Vorliegen von Binding Corporate Rules eine wesentliche Rolle spielen. Bei diesen könnte das vereinfachte Genehmigungsverfahren eine Entlastung für Europäische Datenübermittler bieten.

Es bleibt bei dem praktischen Problem, des polizeilichen und gerichtlichen Zugriffs auf personenbezogene Daten bei transatlantisch operierenden Unternehmen. In diesem Segment hat Frau Reding keine näheren Einzelheiten bekannt geben. Wollte man die Daten außerhalb Europas vor einem Zugriff der Polizei- und Ermittlungsbehörden schützen, müssten die Regelungen sozusagen den Daten anhaften und effektiv einen nach europäischem Datenschutzrecht unzulässigen Zugriff verhindern. Dieser Spagat wird in einem Alleingang der EU voraussichtlich nicht gelingen. Hier bedarf es weiterer Abstimmung mit den USA, um die Kompatibilität zu stärken.

Weitere Informationen:

europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do

 

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Pia Schlei Manager HR Germany, Scanda, SEE, Automotive
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