D: Evaluationsbericht zur Vorratsdatenspeicherung veröffentlicht
Rubrik: NachrichtenR. Olschewski - 2B Advice GmbH - the privacy benchmark
Das Justizministerium hat am 27.01.2012 einen Bericht des Max-Planck- Instituts veröffentlich, welcher zu sehr differenzierten Ergebnissen gekommen ist. Der über 200-seitige Bericht kommt zusammengefasst zu folgenden Schlussfolgerungen:
Ob Vorratsdatenspeicherung zu einer verbesserten Strafverfolgung führt wird aktuell nicht nachvollziehbar erfasst. Eine Evaluation der EU differenziert bisher nicht zwischen Verkehrs- und Vorratsdaten. Die Argumentation der Befürworter der Vorratsdatenspeicherung mit „typischen Einzelfällen“ hält die Studie für willkürlich und nicht nachvollziehbar.
Es gibt keine Belege dafür, dass Islamistische Terroristen oder Kinderpornoringe nur durch Vorratsdatenspeicherung verfolgt bzw. abgewehrt werden könnten. Auch die Ermittlungsquoten sind 2008 nicht signifikant durch den Einsatz der zu diesem Zeitpunkt zulässigen Vorratsdatenspeicherung verbessert worden.
Staaten mit Vorratsdatenspeicherung wie beispielsweise die Schweiz haben ebenfalls keine besseren Ermittlungsergebnisse wie Staaten ohne. Die USA kennt beispielsweise keine Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung.
Angebliche Schutzlücken bei der Strafverfolgung, beispielsweise wegen Betrugs, haben statistisch keine Relevanz. Die sogenannten „Enkelfälle“ sind ausgesprochen selten und im Bereich der Kapitaldelikte ist die Aufklärungsquote ohnehin sehr hoch.
Die Studie weist allerdings auch darauf hin, dass Praktiker die Vorratsdatenspeicherung sowohl als Instrument zur Gefahrenabwehr, wie zur Strafverfolgung, als Instrument zur Identifizierung von Störern wie Tatverdächtigen als notwendig erachten.
Bereits bestehende gesetzliche Instrumente wie Echtzeitabfragen im Mobilfunkbereich laufen aufgrund von technischer Probleme teilweise leer, während die Diskussion um die Vorratsdatenspeicherung geführt wird. Provider liefern zudem offenbar willkürlich unterschiedliche Standards und organisierte Täter nutzen dieses technische Gefälle bewusst aus.
Auch auf eine Verschlechterung der datenschutzrechtlichen Situation hat die Studie hingewiesen. So wurde festgestellt, dass derzeit aufgrund des Verbots der Vorratsdatenspeicherung schneller IP-Adressen durch die Behörden ermittelt werden, weil diese längerfristig nicht mehr verfügbar sind. Zu Zeiten der Vorratsdatenspeicherung wurde insofern erst der Sachverhalt ermittelt und nur bei belastbaren Ermittlungsergebnissen die Provideranfrage gestartet.
Das Quick-Freeze-Verfahren halten Praktiker in Deutschland, Österreich und der Schweden laut Studie für untauglich, da ex-post wichtige Informationen nicht mehr verfügbar gemacht werden können.
Für Telekommunikationsunternehmen sollten die kostspiele Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung mit den Ergebnissen dieser Studie weniger wahrscheinlich geworden sein.
Weitere Informationen: www.bmj.de/DE/Home/_doc/kurzmeldungen/20120127_Erforderlichkeit_der_VDS_nicht_belegt.html;jsessionid=9E241765908FBCD10DCFEEEA504D1F9F.1_cid102
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