EU: offizielle Vorstellung der geplanten europäischen Datenschutzverordnung
Rubrik: NachrichtenA.M. Schlüter - 2B Advice GmbH - the privacy benchmark
Am 25.01.2012 stellte EU Justizkommissarin Viviane Reding offiziell den Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Neuregelung des Datenschutzes vor. Die Neuregelung umfasst eine Verordnung, die die bisherige Richtlinie 95/46/EG ablösen soll sowie eine Richtlinie, welche die Datenverarbeitung von Polizei und Justiz regelt.
Im Dezember 2011 kursierte bereits das damalige Arbeitsdokument des Verordnungsentwurfs im Internet. Der Grundtenor des Vorschlags der Kommission war also zur Zeit der offiziellen Annahme des Dokumentes durch die Kommission am 25.1.2012 schon bekannt.
Der Vorschlag der Kommission wurde am 27.1.2012 an den Rat der Europäischen Union und das europäische Parlament weitergeleitet, denn diese europäischen Institutionen steht die eigentliche Gesetzgebungskompetenz bei dem, hier Anwendung findenden, ordentlichen Gesetzgebungsverfahren (früher Mitentscheidungsverfahren) zu. Das Parlament und der Rat werden nun den Entwurf prüfen und Änderungen einreichen. Können sich die Institutionen innerhalb von 2 Lesungen nicht auf eine Rechtsvorschrift einigen, so wird ein Vermittlungsausschuss gebildet. Im Rahmen dieser letzten Lesung können sowohl Rat als auch Parlament den Vorschlag ablehnen.
Da der Vorschlag der Kommission den Datenschutz nicht wie bisher in einer Richtlinie, die nationalen Gestaltungsspielraum zulässt, regeln will, sondern in einer Verordnung, die unmittelbar in den Mitgliedsstaaten gilt, würden die Mitgliedsstaaten ihre nationale Zuständigkeit für den Datenschutz weitgehend verlieren. Es bleibt daher abzuwarten, wie sich dieser drohende Kompetenzverlust der Mitgliedstaaten im Gesetzgebungsverfahren auswirken wird. Feststeht, dass der Vorschlag der Kommission bereits jetzt heiß diskutiert und auch inhaltlich deutlich kritisiert wird. Mit einer endgültigen Entscheidung ist, so schätzen optimistische Beobachter, in den nächsten eineinhalb Jahren nicht zu rechnen.
Dennoch sollten sich Unternehmen im Vorfeld mit den möglichen Regelungen der Datenschutzverordnung auseinandersetzen. Vor allem Regelungsvorschläge wie eine regelmäßige Datenschutz-Folgenabschätzung erfordern bei der betrieblichen Umsetzung eine lange Vorlaufzeit.
Weitere Informationen:
ec.europa.eu/justice/data-protection/document/review2012/com_2012_11_de.pdf
ec.europa.eu/justice/newsroom/data-protection/news/120125_en.htm
