Die Datenschutzexperten kommen zu dem Schluss, dass biometrische Technologien immer erschwinglicher und einfacher in der Handhabung werden, so dass sie immer häufiger zum Einsatz kommen. Technologien zu Fingerabdrücken und Gesichtserkennung würden daher immer mehr genutzt. Oft ermögliche die Technologie auch automatisches Tracking oder die Bildung von Profilen einer Person. Umso wichtiger sei es, sich bewusster mit den Risiken von biometrischen Technologien auseinander zusetzen. Dies hat die Art. 29 Gruppe nun getan, indem Sie auf 34 Seiten mit diesem Thema auseinandergesetzt hat.
Biometrische Daten sind aufgrund ihres einzigartigen Charakters immer personenbezogen. Da sie untrennbar mit der Person verbunden und damit weder geändert, gelöscht noch neu generiert werden können, ist die Gefahr für die Individuen bei der Verarbeitung dieser Daten als hoch einzustufen. Entschließt man sich zum Einsatz von biometrischen Systemen, so muss daher genau geprüft werden, wie der Einsatz der Technologie zu dem verfolgten Zweck steht. Es muss sorgfältig abgewogen werden, ob die allgemeinen Datenschutzprinzipien, wie die Notwendigkeit der Datenverarbeitung, deren Verhältnismäßigkeit sowie das Prinzip der Datenvermeidung und Datensparsamkeit gewahrt sind. Die Einführung von biometrischen Systemen muss wegen der besonderen Risiken für die Rechte und Freiheiten des Betroffenen mit der Einführung von besonderen Sicherheitsmaßnahmen einhergehen.
Unternehmen, die sich für den Einsatz biometrischer Systeme entscheiden sollten sich daher genau über die Zwecke der Datenverarbeitung und der Risiken der Nutzung von biometrischen Systemen im Klaren sein. Der Einsatz muss mit der Einführung entsprechender technischer und organisatorischer Maßnahmen flankiert werden.
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